Stadt Soest muss die diesjährige Saatkrähen - Vergrämung gemäß Auflagen vorzeitig beenden

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Die Stadt Soest musste die diesjährigen Vergrämungsmaßnahmen an ausgewählten Kolonie-Standorten der Saatkrähen vorzeitig beenden, weil die Brutzeit der Saatkrähen bereits begonnen hat. Gemäß den strengen Auflagen und der Interpretation der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Soest dürfen damit in diesem Frühjahr keine weiteren Vergrämungsmaßnahmen mehr durchgeführt werden.

Wie in den Vorjahren entfernten Mitarbeitende des Kommunalbetriebs Nestansätze in den Baumwipfeln am Bahnhofsvorplatz, um die Zahl der Saatkrähen-Nester an diesem Kolonie-Standort zu reduzieren. Der gemäß Auflage des Kreises begleitende Ornithologe unterband die weiteren Arbeiten nach dem Fund eines Saatkrähen-Eies dann, da dies als Beleg für den Beginn der Brutzeit anzusehen sei. Die Rückfrage beim Kreis Soest ergab, dass nach dem Ei-Fund die Entfernung der Nestfragmente und Nester eingestellt werden muss.

Saatkrähen gehören zu den nach EU-Recht besonders geschützten Vogelarten. In Soest gibt es rund 1700 Brutpaare in mehreren Kolonien, die über das Stadtgebiet verteilt sind. Vor allem die Anlieger der Kolonien fühlen sich durch den Lärm und Kot der Vögel erheblich belästigt. Aus Artenschutzgründen ist es der Stadt Soest nur erlaubt, während des Nestbaus die Fragmente neu entstehender Nester aus Bäumen an einzelnen Kolonien zu entfernen, wo der Krähenkot zu einer außergewöhnlichen hygienischen Belastung führt. Diese Maßnahme ist auch nur vor Beginn der Brutzeit gestattet. In den zurückliegenden Jahren setzte die Brutzeit allerdings für gewöhnlich nicht vor Anfang April ein. Der Kommunalbetrieb und die beteiligten Ornithologen zeigten sich dementsprechend auch überrascht von dem unerwartet frühen Ei-Fund. Aufgrund der eindeutigen Auflagen in der Ausnahmegenehmigung gab es zum Stopp der Vergrämungsmaßnahme jedoch rechtlich keine Alternative.

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr