Stadt Soest fördert Investitionen in Sportanlagen

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Vereine können noch Anträge stellen

Soester Sportvereine, die im Jahr 2024 ihre Sportanlagen neu bauen oder bestehende Anlagen umbauen oder sanieren wollen, können für diese Investition einen Zuschuss der Stadt erhalten. Auch die Anschaffung von technischen Ausstattungsgegenständen für Sportstätten kann bezuschusst werden. Darauf weist die Abteilung Bildung und Sport der Stadt Soest hin.

Vereine können solche Zuschüsse noch beantragen. Die Beantragungsfrist für Zuschüsse, welche 2024 ausgezahlt werden, läuft bis zum 1. August 2023. Ob ein Verein den beantragten Zuschuss erhält, entscheidet der Sportausschuss der Stadt Soest.

Der Antragsvordruck sowie die Sportförderrichtlinie der Stadt Soest, die für die Gewährung maßgeblich ist, können auf der Internetseite der Stadt Soest www.soest.de in der Rubrik „Bildung und Kultur“ im Bereich „Sport“ unter „Städtische Sportförderung“ eingesehen werden. Die Unterlagen können ferner bei Daniela Springer von der Arbeitsgruppe Schule und Sport der Stadt Soest unter der Telefonnummer 103-1145 oder per E-Mail an d.springer@soest.de angefordert werden.

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr