Auch die Anschaffung von technischen Ausstattungsgegenständen für Sportstätten kann bezuschusst werden. Darauf weist die Abteilung Bildung und Sport der Stadt Soest hin.
Die Beantragungsfrist für Zuschüsse, welche 2023 ausgezahlt werden, läuft noch bis zum 1. August 2022. Ob ein Verein den beantragten Zuschuss erhält, entscheidet der Sportausschuss der Stadt Soest.
Der Antragsvordruck sowie die Sportförderrichtlinie der Stadt Soest, die für die Gewährung maßgeblich ist, können auf der Internetseite der Stadt Soest eingesehen werden. Die Unterlagen können ferner bei Daniela Springer von der Arbeitsgruppe Schule und Sport unter der Telefonnummer 02921 / 103-1145 oder per E-Mail an d.springer@soest.de angefordert werden.
Die Informationen sind ferner auf der städtischen Website www.soest.de im Bereich „Familie und Soziales“ in der Rubrik „Sport“ unter „Sportförderung“ zu finden.