Stadt Soest erhält keine Soforthilfe-Gelder des Landes für Unwetter-Opfer

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Die Stadt Soest setzt bis auf Weiteres die am Freitag, 23. Juli 2021, angekündigte Auszahlung der Soforthilfe des Landes NRW an Betroffene des Unwetters vom 14. und 15. Juli 2021 aus. Damit reagiert die Stadt auf die Information, dass das Land die Stadt Soest bei der Bereitstellung der Soforthilfe offenbar nicht berücksichtigt hat.

Die Stadt Soest hatte die Auszahlung der Soforthilfe aufgrund einer Mitteilung des Krisenstabs des Landes NRW von Donnerstag, 22. Juli 2021, organisiert. In dieser Mitteilung war die Soforthilfe an Privathaushalte und Unternehmen nicht auf bestimmte Landkreise, Städte und Gemeinden beschränkt worden. Erst am Montag, 26. Juli 2021, erhielt die Stadt die Information, dass das Land die Soforthilfen für Privathaushalte und Unternehmen auf bestimmte Kommunen begrenzt. Die Stadt Soest zählt nicht dazu. Damit stehen bedauerlicherweise keine Hilfsgelder für Betroffene des Hochwassers in Hattrop zur Verfügung.

Die Stadt Soest hat auf die neue Lage reagiert. Sie bemüht sich nun, bei der Sofortmittel-Vergabe nachträglich berücksichtigt zu werden, und hat sich zu diesem Zweck an die Staatskanzlei in Düsseldorf gewendet.

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr