Erfolgreiche Soester Sportlerinnen und Sportler werden alljährlich vom Rat der Stadt Soest durch die Verleihung einer Sportplakette geehrt. Die Vorschlagsfrist für die Ehrung für die Leistungen und Erfolge im Jahr 2023 läuft nun.
Einige Soester Sportlerinnen und Sportler, die die Voraussetzungen für die Verleihung erfüllen, wurden durch ihre Vereine bereits gemeldet. Die Abteilung Schule und Sport der Stadt Soest bittet nun alle übrigen Soester Sportvereine und sonstige Dritte, nach Saisonabschluss entsprechende Vorschläge abzugeben. Die Sportlerehrung gilt für Leistungen, die im Vereinsjahr 2023 erbracht wurden.
Die Meldungen sind bis spätestens zum 15. November 2023 an die Abteilung Schule und Sport der Stadt Soest zu richten.
Auf der Internetseite der Stadt Soest www.soest.de besteht im Abschnitt „Bildung & Kultur“, „Sport“, Rubrik „Sportlerehrung“ die Möglichkeit, Vorschläge zur Sportlerehrung über einen Online-Vordruck einzureichen. Alternativ kann ein Vordruck über die E-Mail-Adresse sportlerehrung@soest.de bei der Stadt Soest angefordert werden.
Für Rückfragen steht Daniela Springer von der Abteilung Schule und Sport unter der Telefonnummer 0 29 21 / 103-1145 zur Verfügung.
Wer Sportlerinnen und Sportler vorschlägt, sollte deren Erfolge in geeigneter Weise belegen. Nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Soest wird Sportlerinnen und Sportler die Plakette für besondere Leistungen im Sport verliehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Das Erreichen
- eines 1. bis 6. Platzes bei einer Deutschen Meisterschaft, die von einem Fachverband des Deutschen Sportbundes ausgeschrieben wurde
- oder eines 1. bis 3. Platzes bei Westdeutschen Meisterschaften oder NRW-Landesmeisterschaften
- oder eines 1. Platzes bei Westfalenmeisterschaften,
- oder eines 1. bis 3. Platzes bei Wettkämpfen um eine Meisterschaft, die den Deutschen Meisterschaften unmittelbar vorangehen, oder bei Qualifikationswettkämpfen für die Deutsche Meisterschaft.
Schließlich werden nach Einzelfallentscheidung einer Kommission des Sportausschusses solche hervorragenden sportlichen Leistungen mit der Verleihung der Sportplakette gewürdigt, die zwar nicht unter die oben aufgeführten Kriterien fallen, jedoch einen gleichrangigen Leistungswert besitzen.
Sollten Sportlerinnen und Sportler in den vergangenen Jahren bereits geehrt worden sein, können diese grundsätzlich nur dann erneut mit der Sportplakette ausgezeichnet werden, wenn seit der letzten Ehrung mindestens zwei Jahre vergangen sind. Es werden demnach Meldungen von Sportlerinnen und Sportlern berücksichtigt, wenn diese nicht bereits in 2023 (für sportliche Leistungen in 2021 oder 2022) mit der Sportplakette ausgezeichnet wurden.
Über Ausnahmen bei herausragenden Leistungen entscheidet eine Kommission des Sportausschusses auf Antrag im Einzelfall.
Beim zurückliegenden Mal sind insgesamt 39 Sportlerinnen und Sportler mit der Plakette für ihre besonderen sportlichen Leistungen geehrt worden.
Auch Einladung zur Sportlerehrung für mehr als 25 absolvierte Sportabzeichen
Traditionell werden im Rahmen der Feierstunde zur Sportlerehrung auch die Leistungen von Personen gewürdigt, die seit vielen Jahren das Sportabzeichen absolvieren und in dem jeweiligen Jahr mindestens zum 25. Mal ein Sportabzeichen mit einer runden oder halbrunden Zahl abgelegt haben.
Soester Sportlerinnen und Sportler, auf die das zutrifft, können sich über einen Online-Vordruck für die Überreichung ihrer Sportabzeichenurkunde im Rahmen der Feierstunde zur Sportlerehrung anmelden. Dieser Vordruck steht ebenfalls auf der städtischen Homepage zur Verfügung. Meldungen können auf diesem Weg, sowohl von den Sporttreibenden selber oder von den Soester Sportvereinen, noch bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres abgegeben werden.