Vorgeschrieben ist damit das Tragen mindestens einer medizinischen Mund-Nase-Maske.
Die Maskenpflicht gilt
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täglich von 6.30 bis 19 Uhr
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ab Bahnhofsvorplatz und Busbahnhof in der Fußgängerzone sowie am Bustreff Hansaplatz
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sowie zusätzlich auf den Wochenmärkten während ihrer Öffnungszeiten.
Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten gemäß § 3 Absatz 2 und 3 der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, also beispielsweise für Kinder bis zum Schuleintritt, zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken sowie für Personen, die aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Maske befreit sind.
Verstöße können gemäß Corona-Schutzverordnung des Landes NRW als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 150 Euro geahndet werden.