Die Förderkriterien sind in der neu gefassten Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest festgelegt. Diese enthält erläuternde Informationen zu allgemeinen Zielen der Kulturförderung, Förderfähigkeit von Projekten sowie deren Umfang und weitere antragsrelevante Informationen. Die Richtlinien und das Antragsformular sind als PDF-Datei im Internet der Stadt Soest auf www.soest.de in der Rubrik „Kultur“ hinterlegt oder können in der Abteilung Kultur angefordert werden.
Der zuständige Ausschuss des Rates der Stadt Soest entscheidet über die Förderung kultureller Projekte für das Jahr 2024.
Für Rückfragen stehen Jutta Kösterkamp oder Tobias Westhoff, Abteilung Kultur, erreichbar per Telefon unter 02921 / 103-1246 oder -1241 oder per E-Mail an j.koesterkamp@soest.de bzw. t.westhoff@soest.de zur Verfügung.