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Vor Ort im Rathaus I, Am Vreithof 8, Abteilung Jugend und Soziales, bei Herrn Frank Lohöfer, Raum 3.18, während der geltenden Öffnungszeiten.
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Oder online auf der städtischen Website www.soest.de unter „Schöffen für Jugendstrafsachen“ im Bereich „Dienstleistungen A-Z“.
Auf den Listen sind 62 Personen verzeichnet, die sich zur Wahl stellen. Die Soester Bürgerinnen und Bürger können die Liste einsehen und bei der Stadt Soest Widerspruch gegen Personen einlegen, wenn sie Erkenntnisse oder Gründe haben, die gegen die Wahl sprechen.
Die Wahlliste wird nach Abschluss der öffentlichen Einsichtnahme dem Wahlausschuss am Amtsgericht Soest weitergegeben, wo die Wahl stattfinden wird.