Die Bürgerbeteiligung zur 201. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplanentwurf Nr. 197 „großflächiger Einzelhandel am Nottebohmweg“ beginnt am Montag, 10. Juli 2023. Planunterlagen mit Begründung liegen dann in der Zeit bis einschließlich 10. August 2023 im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) während der Dienststunden aus. Weiterhin sind diese Unterlagen im Internet unter www.mitdenken-soest.de einzusehen.
Die Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplan sollen für das Areal zwischen Bahnlinie und Nottebohmweg die bestehenden Einzelhandelsstandorte dauerhaft sichern und eine bedarfsgerechte Modernisierung und Neuorganisation ermöglichen. Die Raiffeisen Mitte eG plant in diesem Zusammenhang den Abbruch und Neubau des bestehenden Marktes. Dieser soll westlich des bestehenden Standortes neu errichtet werden, dabei ist eine Erweiterung der Verkaufsfläche von derzeit 1.320 m² auf 1.500 m² geplant.
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Soest hatte in seiner Sitzung am 25. Mai 2023 die öffentliche Auslegung der 201. Änderung des Flächennutzungsplans und des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 197 „Großflächiger Einzelhandel am Nottebohmweg“ der Stadt Soest beschlossen. Bürgerinnen und Bürger können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes während der Auslegungsfrist insbesondere schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift vorbringen. Zusätzlich können Stellungnahmen auf der Internet-Seite www.mitdenken-soest.de abgegeben werden.
Bürgerbeteiligung Großflächiger Einzelhandel am Nottebohmweg
Die Bürgerbeteiligung zur 201. Änderung des Flächennutzungsplans und des Entwurfs zum Bebauungsplan 197 "großflächiger Einzelhandel am Nottebohmweg" startet am Montag, 10 Juli.