Ziel des B-Plans Nr. 185 „Kölner Ring“ ist es, die Bebauung von Gartengrundstücken am Kölner Ring mit drei Wohnhäusern zu ermöglichen. Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Soest hat in seiner Sitzung am 19. April 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Bürgerinnen und Bürger können den BebauungsplanEntwurf mit Begründung ab Montag, 15. Mai, bis einschließlich 31. Mai 2023 im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) während der Dienststunden einsehen.
Im Fall der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet zwischen Sigefridwall, Nottebohmweg und WLE-Trasse soll der tatsächlich überwiegenden Wohnnutzung Rechnung getragen werden und das Gebiet in den unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB geändert werden. Der Entwurf zur Teilaufhebung mit Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom 15. Mai bis einschließlich 16. Juni 2023 im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) während der Dienststunden aus.
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes können während der Auslegungsfrist insbesondere schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Sämtliche genannten Unterlagen können auch online auf unter www.beteiligung.nrw.de/portal/soest eingesehen werden.
Bürgerbeteiligung für Bebauungsplan-Änderungen am Kölner Ring und Sigefridwall
In zwei Bauleitverfahren für das Soester Stadtgebiet beginnt die Phase derBürgerbeteiligung. Betroffen sind die Teilaufhebung des B-Plans Nr. 12 am Sigefridwall sowie die Aufstellung des B-Plans Nr. 185 „Kölner Ring“.