Im Zuge der Allerheiligenkirmes sind in der Soester Innenstadt zahlreiche Wege und Plätze gesperrt. Damit Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt gegebenenfalls auch über gesperrte Straßen ihre Grundstücke erreichen können, bietet die Stadt ihnen auch in diesem Jahr Ausnahmegenehmigungen an. Die Anwohner können dieses Dokument bei den Sperrposten vorzeigen und dann die Absperrung passieren. Natürlich gilt dies nur soweit, wie die Straßen auch verkehrssicher befahren werden können. Diese Regelungen gelten insbesondere für folgende Zeiten (gegebenenfalls kann es vorkommen, dass die Sperrposten bereits früher besetzt sind):
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Mittwoch, 8. November 10 Uhr mittags bis 23 Uhr nachts.
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Donnerstag, 9. November 10 Uhr morgens bis 23 Uhr nachts.
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Freitag, 10. November 10 Uhr mittags bis 2 Uhr nachts.
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Samstag, 11. November 10 Uhr morgens bis 2 Uhr nachts.
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Sonntag, 12. November 10 Uhr morgens bis 22 Uhr nachts.
Die Ausnahmegenehmigung muss bei der Abteilung „Bürger- und Ordnungsangelegenheiten“ beantragt werden. Das ist möglich im Rathaus I, Arbeitsgruppe Ordnungsangelegenheiten, Eingang vom Domplatz (durch das Bürger Büro). Der entsprechende Antrag ist auch online erhältlich und kann anschließend persönlich abgegeben werden oder per Post oder E-Mail an die Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten geschickt werden. Das Formular ist zu finden unter https://www.soest.de/politik-verwaltung/dienstleistungen-a-z/allerheiligenkirmes-anwohnerinformationen