Werbeanlagen in der Innenstadt

Außenwerbung soll geschäftsfördernd wirken und durch ihre die Aufmerksamkeit erregende Eigenschaft Anreiz zum Kauf oder zur Inanspruchnahme einer Dienstleistung dienen. Zugleich soll sie aber auch das Gebäude und seine Umgebung positiv mitgestalten. Deswegen hat die Stadt Soest eine Gestaltungssatzung erlassen.

Altstadt Soest - Örtliche Bauvorschrift über Werbeanlagen

Ihre Ansprechpersonen

Frau Susanne Reichelt

Bezirk 2

s.reichelt@soest.de 02921 103-3418 Adresse Öffnungszeiten

Rathaus II
Raum: 1.12
Windmühlenweg 21
59494 Soest

TagUhrzeit
Montag:8:30 - 12:30 u. 14:00 - 16:00
Dienstag:8:30 - 12:30
Mittwoch:8:30 - 12:30
Donnerstag:8:30 - 12:30
Freitag:8:30 - 12:30

Frau Christine Niggemeier

Bezirk 2

c.niggemeier@soest.de 02921 103-3402 Adresse Öffnungszeiten

Rathaus II
Raum: 1.12
Windmühlenweg 21
59494 Soest

Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.00
Dienstag:08.30 - 12.00
Donnerstag:08.30 - 12.00
Freitag:08.30 - 12.00

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr