Hier finden Sie eine Karte mit den für Sie zuständigen Schornsteinfegermeister. Die Tätigkeit der Schornsteinfeger wird im Schornsteinfegergesetz (SchfG) und im Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) geregelt. Zweck dieses Gesetzes ist die Erhaltung der Feuersicherheit (Betriebs- und Brandsicherheit) von Feuerstätten und Abgasanlagen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe.
Gebühren:
Der Bezirksschornsteinfeger erhebt seine Gebühren nach der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung (KüGebO).