Dienstleistungen A - Z

Zustimmungsbescheide nach Telekommunikationsgesetz

Für die Verlegung oder die Änderung von Telekommunikationslinien in den öffentlichen gemeindlichen Verkehrswegen ist die schriftliche Zustimmung der Stadt Soest durch den jeweiligen Betreiber der Telekommunikationslinie vor Beginn der Baumaßnahme zu beantragen.

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr