Dienstleistungen A - Z

Wohnraumnutzung

Sozialwohnungen, die mit öffentlichen Fördermitteln errichtet wurden, unterliegen einer Belegungs- bzw. Wohnungsbindung. Sie dürfen nur an bestimmte Personen nach Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins und zu konkreten Mietbedingungen vermietet werden.

Wohnraumförderung:

Für die Gewährung von Mitteln des Sozialen Wohnungsbaues ist die Stadt Soest nicht selbst zuständig. Zuständige Behörde ist der Kreis Soest. Informationen aus "erster Hand" erhalten Sie daher hier.

Wohnungsbindung, Wohnraumnutzung, Wohnraumförderung

Ihre Ansprechperson

c.schmitz@soest.de 02921 103-2245

Dienststelle Propst-Nübel-Straße
Propst-Nübel-Straße 5
59494 Soest

Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.30
Dienstag:08.30 - 12.30
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag:08.30 - 12.30

Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin. 

Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr