Dienstleistungen A - Z

Wohnraumnutzung

Mit öffentlichen Fördermitteln geförderter Wohnraum unterliegt der Belegungs- und Zweckbindung. Dieser Wohnraum darf nur an einen bestimmten Personenkreis mit gültigem Wohnberechtigungsschein zu genau in der Förderzusage definierten Bedingungen vergeben werden. Abweichungen oder Zuwiderhandlungen können eine Strafe gemäß WFNG NRW nach sich ziehen.

Für die Gewährung von Darlehen und die Erteilung von Förderzusagen ist der Kreis Soest, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest als Bewilligungsbehörde zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie dort.

Wohnungsbindung, Wohnraumnutzung, Wohnraumförderung

Ihre Ansprechperson

wohnraumfoerderung@soest.de 02921 103 2245

Rathaus III
Raum: 1.24
Rathausstr. 8
59494 Soest

Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.30
Dienstag:08.30 - 12.30
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30

Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin. 

Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr