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Werbeanlagen innerhalb der Innenstadt

Werbeanlagen bedürfen ab einer bestimmten Größenordnung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung.

Im Bereich der Innenstadt der Stadt Soest gibt es zudem eine Gestaltungssatzung, die sogenannte "Örtliche Bauvorschrift über Werbeanlagen für die Altstadt Soest", deren Vorschriften einzuhalten sind.  Den Geltungsbereich dieser Satzung können Sie der Karte entnehmen.

Die nachstehenden Ansprechpartner beraten Sie zu Fragen der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit.

Ihre Ansprechpersonen

Bezirk 2 s.reichelt@soest.de 02921 103-3418

Rathaus II
Raum: 1.12
Windmühlenweg 21
59494 Soest

TagUhrzeit
Montag:8:30 - 12:30 u. 14:00 - 16:00
Dienstag:8:30 - 12:30
Mittwoch:8:30 - 12:30
Donnerstag:8:30 - 12:30
Freitag:8:30 - 12:30
Bezirk 2 c.niggemeier@soest.de 02921 103-3402

Rathaus II
Raum: 1.12
Windmühlenweg 21
59494 Soest

Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.00
Dienstag:08.30 - 12.00
Donnerstag:08.30 - 12.00
Freitag:08.30 - 12.00

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr