Dienstleistungen A - Z

Wahlsichtwerbung auf öffentlichen Flächen

Parteien, politische Vereinigungen sowie Direktkandidatinnen und Direktkandidaten, die zu einer öffentlichen Wahl zugelassen sind, können im Zeitraum von drei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag Wahlsichtwerbung im Stadtgebiet Soest durchführen. Die Anbringung von Wahlplakaten und die Aufstellung sonstiger Werbeträger im öffentlichen Verkehrsraum oder auf städtischen Flächen stellen eine Sondernutzung dar und bedürfen einer vorherigen Erlaubnis der Stadt Soest, die auf Antrag erteilt wird.

Die Erlaubnis wird nur auf Widerruf erteilt und unterliegt Bedingungen und Auflagen. Das Antragsformular finden Sie unter “Links”. 

Ihre Ansprechperson

l.bruschke@soest.de 02921 103-2131

Rathaus I- Eingang Domplatz
Raum: 1.37
Domplatz 1
59494 Soest

Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:00 - 12:30

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
04.12.2025 | 07:58 Uhr