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Wahlbezirkseinteilung

Der Wahlausschuss der Gemeinde teilt spätestens acht Monate vor Ablauf der Wahlperiode das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gem. § 3 Abs. 2 KWahlG in Wahlbezirken zu wählen sind.

  • Kommunalwahlgesetz
  • Europa-, Bundes- und Landeswahlgesetz

 

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Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr