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Untersuchungsberechtigungsscheine

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahr ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Die Arztwahl ist Ihnen freigestellt. 

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann mit der eID-Funktion des Personalausweises unter folgendem Link beantragt werden:

https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de

gebührenfrei

Personalausweis oder Reisepass

Untersuchungsberechtigungsscheine

Ihre Ansprechperson

buergerbuero@soest.de 02921 103-2127

Rathaus I - Domplatz
Domplatz 1
59494 Soest

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

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Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr