Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter, benötigt.
Diese befristete Bescheinigung erhalten Sie, wenn zum Beispiel keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.
Der Antrag kann schriftlich (formlos) oder persönlich (bitte Personalausweis mitbringen) gestellt werden und ist gebührenfrei.
Personalausweis oder Reisepass
gebührenfrei
- Anschrift
- 001Windmühlenweg 2159494Soest
Christine
Böhm
Vollstreckungsinnendienst
Stadtkasse und Steuern
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
08:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
- c.boehm@soest.de
Markus
Kohrs
Einnahmebuchhaltung, Steuerforderungen und Bußgelder
Stadtkasse und Steuern
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
08:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
- m.kohrs@soest.de
Heiner
Strohdiek
Vollstreckungsaußendienst
Stadtkasse und Steuern
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
08:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
- h.strohdiek@soest.de
Beate
Van der Poorten
Vollstreckungsinnendienst Bearbeitung fremder Amtshilfeersuchen
_keine
- b.poorten@soest.de
Jörg
Wiegratz
Vollstreckungsaußendienst
Stadtkasse und Steuern
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
08:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
- j.wiegratz@soest.de
Yvonne
Seiger
Stadtkasse und Steuern
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
08:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
- y.seiger@soest.de
Sabine
Farke
Stadtkasse und Steuern
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
08:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
- s.farke@soest.de
Laura
Hartig
_keine
- l.hartig@soest.de
Lucas
Schäfer
Arbeitsgruppenleiter
Stadtkasse und Steuern
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
08:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
- l.schaefer@soest.de
Tatjana
Elsner
_keine
- t.elsner@soest.de
Ralf
Seedig
Vollstreckung
AG Controlling
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
08:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
- r.seedig@soest.de
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter, benötigt.
Diese befristete Bescheinigung erhalten Sie, wenn zum Beispiel keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.
Der Antrag kann schriftlich (formlos) oder persönlich (bitte Personalausweis mitbringen) gestellt werden und ist gebührenfrei.