Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter, benötigt.
Diese befristete Bescheinigung erhalten Sie, wenn zum Beispiel keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.
Der Antrag kann schriftlich (formlos) oder persönlich (bitte Personalausweis mitbringen) gestellt werden und ist gebührenfrei.
Personalausweis oder Reisepass
gebührenfrei
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
Laura
Schreier
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-5329
- Fax
- 02921 103-85329
- l.schreier@soest.de
Christine
Böhm
Vollstreckungsinnendienst
AG Kasse / Steuern
Montag
08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
geschlossen
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-5322
- Fax
- 02921 103-85322
- c.boehm@soest.de
Markus
Kohrs
Einnahmebuchhaltung, Steuerforderungen und Bußgelder
AG Kasse / Steuern
Montag
08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
geschlossen
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-5321
- Fax
- 02921 103-85321
- m.kohrs@soest.de
Beate
Van der Poorten
Vollstreckungsinnendienst Bearbeitung fremder Amtshilfeersuchen
_keine
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-5323
- Fax
- 02921 103-85323
- b.poorten@soest.de
Jörg
Wiegratz
Vollstreckungsaußendienst
AG Kasse / Steuern
Montag
08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
geschlossen
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-5326
- Fax
- 02921 103-85326
- j.wiegratz@soest.de
Yvonne
Oeleker
Arbeitsgruppenleiterin
AG Kasse / Steuern
Montag
08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
geschlossen
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-5320
- Fax
- 02921 103-85320
- y.oeleker@soest.de
Sabine
Farke
AG Kasse / Steuern
Montag
08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
geschlossen
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-5319
- Fax
- 02921 103-85319
- s.farke@soest.de
Laura
Hartig
_keine
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-5333
- Fax
- 02921 103-85333
- l.hartig@soest.de
Tatjana
Elsner
_keine
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-5328
- Fax
- 02921 103-85328
- t.elsner@soest.de
Ralf
Seedig
Vollstreckung
AG Kasse / Steuern
Montag
08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
geschlossen
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-5336
- Fax
- 02921 103-85336
- r.seedig@soest.de
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter, benötigt.
Diese befristete Bescheinigung erhalten Sie, wenn zum Beispiel keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.
Der Antrag kann schriftlich (formlos) oder persönlich (bitte Personalausweis mitbringen) gestellt werden und ist gebührenfrei.