Jeder Einwohner hat gegenüber der Meldebehörde, nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes, Widerspruchsrechte gegen seine Datenweitergabe (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift).
Wogegen können Sie widersprechen?
Gegen die Weitergabe von Daten
- an Parteien, Wählergruppen und anderen, bei Wahlen und Abstimmungen
- an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
- an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, soweit Sie noch keine 18 Jahre alt sind
- aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
- an Adressbuchverlage
Der Widerspruch kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
§§ 36, 42 und 50 Bundesmeldegesetz
- Antrag auf Übermittlungssperren (siehe Formular)
kostenfrei
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
Team des Bürger Büros
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
Team des Bürger Büros
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
Übermittlungssperren
Jeder Einwohner hat gegenüber der Meldebehörde, nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes, Widerspruchsrechte gegen seine Datenweitergabe (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift).
Wogegen können Sie widersprechen?
Gegen die Weitergabe von Daten
- an Parteien, Wählergruppen und anderen, bei Wahlen und Abstimmungen
- an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
- an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, soweit Sie noch keine 18 Jahre alt sind
- aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
- an Adressbuchverlage
Der Widerspruch kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
kostenfrei
- Antrag auf Übermittlungssperren (siehe Formular)
§§ 36, 42 und 50 Bundesmeldegesetz