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Übermittlungssperren

Jeder Einwohner hat gegenüber der Meldebehörde, nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes, Widerspruchsrechte gegen seine Datenweitergabe (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift).

Wogegen können Sie widersprechen?
Gegen die Weitergabe von Daten

  • an Parteien, Wählergruppen und anderen, bei Wahlen und Abstimmungen
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
  • an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, soweit Sie noch keine 18 Jahre alt sind
  • aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
  • an Adressbuchverlage

Der Widerspruch kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

kostenfrei

  • Antrag auf Übermittlungssperren (siehe Formular)

§§ 36, 42 und 50 Bundesmeldegesetz

Übermittlungssperre

Ihre Ansprechperson

buergerbuero@soest.de 02921 103-2127

Rathaus I - Domplatz
Domplatz 1
59494 Soest

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr