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Studentenpauschale

Info für Studierende der Fachhochschule Soest

- Änderung bei der Gewährung der Studentenpauschale ab 01.01.2019 -

 

Ab dem 01.01.2019 zahlt die Stadt Soest ein einmaliges Studentengeld in Höhe von 100,00 Euro an Studierende der Fachhochschule Soest, die folgende Voraussetzungen erfüllen: die/der Studierende …

  •  ist seit mindestens einem Jahr ohne Unterbrechung mit Hauptwohnsitz bzw. alleinigem Wohnsitz in Soest gemeldet,
  •  ist für das Studium aus einer anderen Stadt Deutschlands nach Soest gezogen,
  •  ist seit mindestens einem Jahr Student der FH Soest,
  •  hat bislang noch keine Studentenpauschale von der Stadt Soest erhalten.

Die Antragstellung erfolgt unter persönlicher Vorsprache im Bürger Büro der Stadt Soest, Domplatz 1, 59494 Soest, oder online über das Serviceportal.

Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen erfolgt die Auszahlung des Begrüßungsgeldes per Überweisung.

Die o.g. Änderung löst damit die semesterbezogene Auszahlung der Pauschale in Höhe von 25,00 Euro ab.

 

Ausnahme für Studenten, die bereits die 25,00 €-Pauschale erhalten haben:Hier gilt die semesterbezogene Auszahlung der Pauschale weiterhin bis zur vierten Auszahlung (=100,00 Euro).

Eine Auszahlung über die vierte Pauschale hinaus ist ab dem 01.01.2019 nicht mehr möglich.

 

Für Rückfragen steht das Team des Bürger Büros der Stadt Soest unter der Rufnummer 02921/103-2127 gerne zur Verfügung.

- Studienbescheinigung - Antrag auf Studentengeld - Personalausweis

Studentengeld, Studentenpauschale, Studenten

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr