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Stärkungspakt NRW

Stark gestiegene Energiekosten und Lebensmittelpreise stellen insbesondere Menschen mit geringem Einkommen vor große Herausforderungen. Um Überschuldung, Energiesperren oder Wohnungsverluste abzuwenden, hat die Stadt Soest vom Land NRW im Rahmen des sogenannten "Stärkungspaktes" 308.000 Euro erhalten. 

Die Gelder können an soziale Einrichtungen und Vereine sowie an Einzelpersonen ausgezahlt werden. 

Soziale Einrichtungen und Vereine

Ab sofort können die in Soest ansässigen sozialen Institutionen und Vereine diese Mittel beantragen. Der Antrag ist in Schriftform inkl. Anlagen einzureichen bei:

Stadt Soest
Arbeitsgruppe Soziale Leistungen
Arbeitsgruppenleiterin Anna Ahrens
Am Vreithof 8
59494 Soest

oder per E-Mail an a.ahrens@soest.de

Für den Antrag sind das Antragsformular sowie das vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bereitgestellte Bedarfsabfrageformular zu nutzen. Zudem ist dem Antrag die Kostenplanung für den angemeldeten voraussichtlichen Mittelbedarf  beizulegen. Bei Rückfragen stehen Anna Ahrens, Telefon 02921 / 103-2210, oder Fachbereichsleiter Meinhard Esser, Telefon 02921 / 103-2000, zur Verfügung.

Die Antragsstellenden müssen bestätigen, dass sie der Stadt Soest auf Verlangen die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Informationen und Unterlagen unverzüglich zur Verfügung stellen. Dies gilt auch im Rahmen einer möglichen Prüfung durch die Revision. Die Antragsstellenden müssen ihre Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung der  Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erteilen, die für die Gewährung der Unterstützung erforderliche sind.

Einrichtungen, die Billigkeitsleistungen erhalten, haben bis spätestens 29.02.2024 gegenüber der Stadt Soest die zweckentsprechende Verwendung der Billigkeitsleistung durch eine tabellarische Übersicht der getätigten Ausgaben nachzuweisen, die Vorlage von Einzelbelegen ist nicht erforderlich. Alle diesbezüglich rechtserheblichen Unterlagen (Rechnungen, Quittungen) sind bis zum 31.05.2034 aufzubewahren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt der Billigkeitsleistung.

Einzelfallbezogene Unterstützung

Einkommensschwache Haushalte in Soest können bis zum 31.12.2023 Zuschüsse für die Ersatzbeschaffung von Haushaltsgeräten und Gutscheine für Bekleidung bekommen, die sich im Sozialkaufhaus „Rümpelstielzchen“ oder im Second-Hand-Supermarkt t/raumland einlösen lassen.

Es können folgende Gutscheine beantragt werden:

  • Gutscheine für Haushaltsgeräte. Es wird der Kauf energieeffizienter Geräte in Höhe der Hälfte des Verkaufspreises bezuschusst bis maximal 400 Euro (ein Gerät pro Haushalt)
  • Bekleidungsgutscheine im Wert von 100 Euro (ein Gutschein pro Haushaltsmitglied)

Wer die Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, bekommt die Gutscheine auf Antrag bei den beiden Kaufhäusern. Voraussetzung ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden und die Antragstellenden in der Stadt Soest wohnen. Darüber hinaus müssen die Antragsstellenden eine Selbstauskunft und Einwilligung unterzeichnen. Dieses Formular finden Sie auf dieser Seite in de Rubrik "Formulare" zum Download. 

Bei den Gutscheinen handelt es sich um eine Billigkeitsleistung und es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Gutscheins.

Bei Rückfragen steht Ihnen Anna Ahrens, Telefon 02921 / 103-2210 zur Verfügung.

Ihre Ansprechperson

a.oeldemann@soest.de 02921 103-2210

Rathaus III
Rathausstr. 8
59494 Soest

Öffnungszeiten
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Montag:08.30 - 12.30
Dienstag:08.30 - 12.30
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30

Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin. 

Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
04.12.2025 | 07:58 Uhr