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Sonderbauten / Wiederkehrende Prüfungen

Für bestimmte Gebäude hat der Gesetzgeber wiederkehrende Prüfungen angeordnet. Es handelt sich hierbei um Gebäude, die nach Sonderbauvorschriften errichtet und betrieben werden müssen. In der Baugenehmigung finden Sie dazu auch die entsprechenden Hinweise. Wenn Sie Fragen zu den wiederkehrenden Prüfungen haben, oder aber nach Durchführung einer solchen Prüfung weiterer Klärungsbedarf besteht, wenden Sie sich bitte an die AG Bauordnung.

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Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr