Dienstleistungen A - Z

SoestPass

WER erhält den SoestPass?

Der nachstehend aufgeführte Personenkreis ist, soweit er in der Stadt Soest seinen Hauptwohnsitz hat, berechtigt, den SoestPass in Anspruch zu nehmen:

  • Empfänger von Leistungen nach dem SBG II
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von Kinderzuschlag
  • Familien oder Alleinerziehende mit einem oder mehreren behinderten Kind/ern
  • Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG

WELCHE Vergünstigungen gibt es?

AquaFun Soest (neue Tarife ab 10.01.2021)
Das AquaFun Soest gibt nach Vorlage des SoestPasses Ermäßigungen auf bestimmte Tarife von bis zu 33%. Diese Regelung gilt werktags von montags bis donnerstags. Eine Übersicht über die entsprechenden Tarife des AquaFun Soest finden Sie hier.

Musikschule Soest
Nach Vorlage des SoestPasses ermäßigen sich die Kursgebühren um 25%.

Soester Museen
Der Eintrittspreis für das Burghof- und das Osthofentor-Museum sowie das Wilhelm-Morgner-Haus reduziert sich nach Vorlage des SoestPasses von 2 € auf 1 €. Kinder bis 16 Jahre haben wie bisher freien Eintritt.

Stadtbücherei Soest
Durch Vorlage des SoestPasses ermäßigt sich die Gebühr für den Jahresausweis von 25 € auf 10 €. Der Jahresausweis ist für Kinder bis einschließlich 17 Jahre sowie für Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren frei..

Volkshochschule Soest (VHS)
Durch Vorlage des SoestPasses ermäßigen sich die Teilnehmerbeiträge der VHS um 25 %.

Stadthalle Soest
Bei eigenen Veranstaltungen erhalten Inhaberinnen und Inhaber des SoestPasses eine Ermäßigung des Eintrittspreises.

Kinder- und Jugendchor
Durch Vorlage des SoestPasses ermäßigt sich der Beitrag zur Teilnahme am Chorleben der verschiedenen Gruppen und Vereine auf 2 € pro Monat. Berechtigt sind alle Kinder und junge Erwachsene im Alter von 4 bis 26 Jahren. Nähere Einzelheiten sind auf der Webseite des Soester Kinder- und Jugendchores unter www.soesterkinderundjugendchor.de zu finden.

WO und WIE erhalte ich den SoestPass?

Der SoestPass kann beim Bürger Büro der Stadt Soest beantragt werden. Vorzulegen ist ein aktueller Nachweis, der belegt, dass die Voraussetzungen für den Erhalt des SoestPasses vorliegen (z.B. Bescheid über Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag usw.).

Die Ausstellung kann per  Mail unter buergerbuero@soest.de beantragt werden. Bitte schicken Sie folgende Dokumente per Mail an uns:

  • ausgefüllte und unterschriebener Antrag (Vordruck unten unter Formulare)
  • Kopie Ausweis
  • aktueller Nachweis über die Berechtigung

Alternativ können Sie Ihren Antrag auch online über das Serviceportal stellen.


Der SoestPass wird zunächst für 12 Monate ausgestellt und kann anschließend neu beantragt werden.

Soest Pass

Ihre Ansprechperson

buergerbuero@soest.de 02921 103-2127
Rathaus I - Domplatz
Domplatz 1
59494 Soest

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
04.06.2024 | 15:45 Uhr