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Schornsteinfegerbezirke

Schornsteine, Heizungsanlagen und sonstige Feuerstätten sind von Haus aus gefährliche Einbauten in Gebäuden. Deshalb hat der Gesetzgeber die Kehrpflicht eingeführt, die von den zuständigen Bezirksschornsteinfegerinnen- bzw. -fegern wahrgenommen wird. Den für Sie zuständigen Schornsteinfeger erfahren Sie in unserem Kartendienst "Schornsteinfegerbezirke".

 

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
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Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr