Schornsteine, Heizungsanlagen und sonstige Feuerstätten sind von Haus aus gefährliche Einbauten in Gebäuden. Deshalb hat der Gesetzgeber die Kehrpflicht eingeführt, die von den zuständigen Bezirksschornsteinfegerinnen- bzw. -fegern wahrgenommen wird. Den für Sie zuständigen Schornsteinfeger erfahren Sie in unserem Kartendienst "Schornsteinfegerbezirke".
Schornsteinfegerbezirke
Schornsteine, Heizungsanlagen und sonstige Feuerstätten sind von Haus aus gefährliche Einbauten in Gebäuden. Deshalb hat der Gesetzgeber die Kehrpflicht eingeführt, die von den zuständigen Bezirksschornsteinfegerinnen- bzw. -fegern wahrgenommen wird. Den für Sie zuständigen Schornsteinfeger erfahren Sie in unserem Kartendienst "Schornsteinfegerbezirke".