Eine Vorsprache bei der Rentenstelle der Stadt Soest ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Nummer 02921/103-2151 sowie per E-Mail rentenselle@soest.de möglich.
Für einen Antrag auf Witwen-/Witwerrente sind erforderlich:
- Familienbuch oder Heiratsurkunde mit Geburtsurkunden der Kinder und Sterbeurkunde
- Ihr Personalausweis oder (Reise-)Pass
- ggf. Vertriebenenausweise oder Spätaussiedlerbescheinigungen beider Eheleute
- IBAN-Nr. Ihres Giro-Kontos
- ggf. Vollmacht oder »Betreuer«-Urkunde
- Unterlagen der »Deutsche Rentenversicherung« beider Eheleute - bei Rentenbezug die jeweils letzte Rentenanpassungsmitteilung
- Nachweise beider Eheleute über Sozialleistungen, Renten sowie Pensionen, die zurzeit gezahlt werden oder zu erwarten sind
- Geben Sie bitte an, in welchen Zeiträumen Sie und der/die Verstorbene seit 1995 bei welcher Krankenkasse versichert sind bzw. waren, falls Sie bzw.
- der/die Verstorbene nicht pflichtversichert sind bzw. bis zum Tod waren
- Ihre Krankenversichertenkarte, falls Sie gesetzlich krankenversichert sind
Weitere Unterlagen sind bei Anträgen auf Waisenrente zusätzlich erforderlich:
- Geburtsurkunde der Waise, Geburtsurkunden eigener Kinder der Waise
- Rentenversicherungs-Nr. des lebenden Elternteils
- Rentenversicherungs-Nr. der Waise mit Angabe des Rententrägers
- IBAN-Nr. des Giro-Kontos
- Bitte machen Sie Angaben, in welchen Zeiträumen Sie seit 1. Tätigkeit bei welcher Krankenkasse versichert waren, falls Sie jetzt privat versichert sind
- Krankenversichertenkarte der Waise, falls gesetzlich krankenversichert
Hinweise:
Bitte bringen Sie bei ausländischen Nachweisen auch die Übersetzungen mit - falls vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass der Beginn Ihrer Hinterbliebenenrente auch vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängig ist.Der Antrag auf Auszahlung des sog. Sterbevierteljahres reicht nicht aus und führt nicht zur Zahlung einer laufenden Hinterbliebenenrente.
Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie rechts oben im roten Kästchen.
Eine Vorsprache ohne vorherige Terminabsprache ist nicht möglich.
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
Kathrin
Esken
Rentenangelegenheiten
2.12 Rentenstelle/ Versicherungsamt
Freitext
Eine Vorsprache bei der Rentenstelle der Stadt Soest ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den Nummern 02921/103-2151 oder 02921/103-2152 sowie per E-Mail s.behrens@soest.de oder k.esken@soest.de möglich.
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2152
- Fax
- 02921 103-82152
- k.esken@soest.de
Philipp
Zvanut
Bürger Büro
Montag
8:00 - 16:00
Dienstag
8:00 - 16:00
Mittwoch
7:00 - 12:30
Donnerstag
8:00 - 18:00
Freitag
8:00 - 12:30
Samstag
13.06.2026, 20.06.2026 und 27.06.2026 jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
Tobias
Hake
Bürger Büro
Montag
8:00 - 16:00
Dienstag
8:00 - 16:00
Mittwoch
7:00 - 12:30
Donnerstag
8:00 - 18:00
Freitag
8:00 - 12:30
Samstag
13.06.2026, 20.06.2026 und 27.06.2026 jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
Christin
Hinzmann
Bürger Büro
Montag
8:00 - 16:00
Dienstag
8:00 - 16:00
Mittwoch
7:00 - 12:30
Donnerstag
8:00 - 18:00
Freitag
8:00 - 12:30
Samstag
13.06.2026, 20.06.2026 und 27.06.2026 jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-82127
- buergerbuero@soest.de
Annika
Alberti
2.12 Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin telefonisch oder Mail unter standesamt@soest.de
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2146
- Fax
- 02921 103-82146
- a.alberti@soest.de
Christine
Sauermann
2.12 Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin telefonisch oder Mail unter standesamt@soest.de
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2143
- c.sauermann@soest.de
Kristina
Lutz
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
Melanie
Schneider
2.12 Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin telefonisch oder Mail unter standesamt@soest.de
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2142
- Fax
- 02921 103-2196
- m.schneider@soest.de
Silke
Krane
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921/ 103 - 2127
- Fax
- 02921/ 103 - 2199
- buergerbuero@soest.de
Miriam
Kühle
Leitung Standesamt
2.12 Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin telefonisch oder Mail unter standesamt@soest.de
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2120
- Fax
- 02921 103-2196
- m.kuehle@soest.de
Team des Bürger Büros
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
Franziska
Zvanut
_keine
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
Martina
Grieskamp
_keine
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2144
- Fax
- 02921 103-2196
- m.grieskamp@soest.de
Rentenangelegenheiten - Witwen-, Witwerrente \ Waisenrente
Eine Vorsprache bei der Rentenstelle der Stadt Soest ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Nummer 02921/103-2151 sowie per E-Mail rentenselle@soest.de möglich.
Für einen Antrag auf Witwen-/Witwerrente sind erforderlich:
- Familienbuch oder Heiratsurkunde mit Geburtsurkunden der Kinder und Sterbeurkunde
- Ihr Personalausweis oder (Reise-)Pass
- ggf. Vertriebenenausweise oder Spätaussiedlerbescheinigungen beider Eheleute
- IBAN-Nr. Ihres Giro-Kontos
- ggf. Vollmacht oder „Betreuer“–Urkunde
- Unterlagen der „Deutsche Rentenversicherung“ beider Eheleute – bei Rentenbezug die jeweils letzte Rentenanpassungsmitteilung
- Nachweise beider Eheleute über Sozialleistungen, Renten sowie Pensionen, die zurzeit gezahlt werden oder zu erwarten sind
- Geben Sie bitte an, in welchen Zeiträumen Sie und der/die Verstorbene seit 1995 bei welcher Krankenkasse versichert sind bzw. waren, falls Sie bzw.
- der/die Verstorbene nicht pflichtversichert sind bzw. bis zum Tod waren
- Ihre Krankenversichertenkarte, falls Sie gesetzlich krankenversichert sind
Weitere Unterlagen sind bei Anträgen auf Waisenrente zusätzlich erforderlich:
- Geburtsurkunde der Waise, Geburtsurkunden eigener Kinder der Waise
- Rentenversicherungs-Nr. des lebenden Elternteils
- Rentenversicherungs-Nr. der Waise mit Angabe des Rententrägers
- IBAN-Nr. des Giro-Kontos
- Bitte machen Sie Angaben, in welchen Zeiträumen Sie seit 1. Tätigkeit bei welcher Krankenkasse versichert waren, falls Sie jetzt privat versichert sind
- Krankenversichertenkarte der Waise, falls gesetzlich krankenversichert
Hinweise:
Bitte bringen Sie bei ausländischen Nachweisen auch die Übersetzungen mit – falls vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass der Beginn Ihrer Hinterbliebenenrente auch vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängig ist.Der Antrag auf Auszahlung des sog. Sterbevierteljahres reicht nicht aus und führt nicht zur Zahlung einer laufenden Hinterbliebenenrente.
Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie rechts oben im roten Kästchen.
Eine Vorsprache ohne vorherige Terminabsprache ist nicht möglich.