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Rentenangelegenheiten - Witwen-, Witwerrente \ Waisenrente

 

Für einen Antrag auf Witwen-/Witwerrente sind erforderlich:

  • Familienbuch oder Heiratsurkunde mit Geburtsurkunden der Kinder und Sterbeurkunde

  • Ihr Personalausweis oder (Reise-)Pass

  • ggf. Vertriebenenausweise oder Spätaussiedlerbescheinigungen beider Eheleute

  • IBAN-Nr. Ihres Giro-Kontos

  • ggf. Vollmacht oder „Betreuer“–Urkunde

  • Unterlagen der „Deutsche Rentenversicherung“ beider Eheleute – bei Rentenbezug die jeweils letzte Rentenanpassungsmitteilung

  • Nachweise beider Eheleute über Sozialleistungen, Renten sowie Pensionen, die zurzeit gezahlt werden oder zu erwarten sind

  • Geben Sie bitte an, in welchen Zeiträumen Sie und der/die Verstorbene seit 1995 bei welcher Krankenkasse versichert sind bzw. waren, falls Sie bzw.

  • der/die Verstorbene nicht pflichtversichert sind bzw. bis zum Tod waren

  • Ihre Krankenversichertenkarte, falls Sie gesetzlich krankenversichert sind


Weitere Unterlagen sind bei Anträgen auf Waisenrente zusätzlich erforderlich:

  • Geburtsurkunde der Waise, Geburtsurkunden eigener Kinder der Waise

  • Rentenversicherungs-Nr. des lebenden Elternteils

  • Rentenversicherungs-Nr. der Waise mit Angabe des Rententrägers

  • IBAN-Nr. des Giro-Kontos

  • Bitte machen Sie Angaben, in welchen Zeiträumen Sie seit 1. Tätigkeit bei welcher Krankenkasse versichert waren, falls Sie jetzt privat versichert sind

  • Krankenversichertenkarte der Waise, falls gesetzlich krankenversichert

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Hinweise:
Bitte bringen Sie bei ausländischen Nachweisen auch die Übersetzungen mit – falls vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass der Beginn Ihrer Hinterbliebenenrente auch vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängig ist.Der Antrag auf Auszahlung des sog. Sterbevierteljahres reicht nicht aus und führt nicht zur Zahlung einer laufenden Hinterbliebenenrente.

Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie rechts oben im roten Kästchen.
Eine Vorsprache ohne vorherige Terminabsprache ist nicht möglich.

Ihre Ansprechpersonen

Rentenangelegenheiten s.behrens@soest.de 02921 103-2151

Rathaus I - Zutritt über Haupteingang (nicht BürgerBüro)
Am Vreithof 8
59494 Soest

Eine Vorsprache bei der Rentenstelle der Stadt Soest ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den Nummern 02921/103-2151 oder 02921/103-2152 sowie per E-Mail s.behrens@soest.de oder k.esken@soest.de möglich.

Rentenangelegenheiten k.esken@soest.de 02921 103-2152

Rathaus I - Zutritt über Haupteingang (nicht BürgerBüro)
Am Vreithof 8
59494 Soest

Eine Vorsprache bei der Rentenstelle der Stadt Soest ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den Nummern 02921/103-2151 oder 02921/103-2152 sowie per E-Mail s.behrens@soest.de oder k.esken@soest.de möglich.

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr