Dienstleistungen A - Z

Rentenangelegenheiten - Kontoklärung

 

Für einen Antrag auf Kontoklärung sind erforderlich:

  • Familienbuch oder Geburts-/Heiratsurkunde mit Geburtsurkunden der Kinder

  • Personalausweis oder (Reise-)Pass

  • Unterlagen der „Deutsche Rentenversicherung“

  • Falls Sie irgendwann eine eigene Pension zu erwarten haben:
    Erste Ernennungsurkunde und „Lebenszeit“ - Ernennungsurkunde bzw. Festsetzungsblatt Ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten – so vorhanden

  • Sämtliche Ausbildungsnachweise, falls diese noch nicht als Zeiten der „berufliche Ausbildung“ im Versicherungsverlauf gekennzeichnet sind

  • Schulnachweise ab 17. Lebensjahr mit oder ohne Abschluss im In- oder Ausland, falls diese Zeiten noch nicht gespeichert sind

  • Nachweise über Zeitraum und ggf. Abschluss einer Fortbildung sowie Nachweise der Behörde, die diese Qualifizierung finanziert hat

 

Weitere Unterlagen sind bei Zuzug aus der ehemaligen Sowjetunion oder aus Polen erforderlich:

  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung oder alternativ Bestätigung über erste Anmeldung in Deutschland

  • Arbeitsbuch oder Legitimationsbuch sowie alle Arbeitsbescheinigungen

  • Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis

  • Nachweis über Anerkennung Ihrer Ausbildung im Ausland - falls vorhanden

  • Nachweise über alle Sprachkurse

  • Nachweise über Militärdienst

  • Nachweise über Rentenbezug im Ausland

  • Nachweis über Erstattung von Rentenbeiträgen im Ausland

  • Sämtliche Nachweise über Arbeitslosigkeit im In- und Ausland

  • Abmeldebescheinigung aus Polen, falls vorhanden


Hinweise:
Bitte bringen Sie bei ausländischen Unterlagen auch Übersetzungen mit – falls vorhanden.
Sollte Ihr Versicherungsverlauf nicht vollständig sein, legen Sie bitte auch Nachweise zur Klärung der vorhandenen Lücken vor!

Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie rechts oben im roten Kästchen.
Eine Vorsprache ohne vorherige Terminabsprache ist nicht möglich.

Ihre Ansprechpersonen

Rentenangelegenheiten s.behrens@soest.de 02921 103-2151

Rathaus I - Zutritt über Haupteingang (nicht BürgerBüro)
Am Vreithof 8
59494 Soest

Eine Vorsprache bei der Rentenstelle der Stadt Soest ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den Nummern 02921/103-2151 oder 02921/103-2152 sowie per E-Mail s.behrens@soest.de oder k.esken@soest.de möglich.

Rentenangelegenheiten k.esken@soest.de 02921 103-2152

Rathaus I - Zutritt über Haupteingang (nicht BürgerBüro)
Am Vreithof 8
59494 Soest

Eine Vorsprache bei der Rentenstelle der Stadt Soest ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den Nummern 02921/103-2151 oder 02921/103-2152 sowie per E-Mail s.behrens@soest.de oder k.esken@soest.de möglich.

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr