Für einen Antrag auf Altersrente sind erforderlich:
-
Familienbuch oder Geburts-/Heiratsurkunde mit Geburtsurkunden der Kinder
-
Personalausweis oder (Reise-)Pass
-
ggf. Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
-
IBAN-Nr. Ihres Giro-Kontos
-
ggf. Vollmacht oder „Betreuer“-Urkunde
-
ggf. Schwerbehindertenausweis
-
Unterlagen der „Deutsche Rentenversicherung“, insbesondere Ihre letzte „Rentenauskunft-Kein Rentenbescheid“
-
Nachweise über Sozialleistungen, Renten oder Pensionen, die gezahlt werden oder zu erwarten sind
-
Sämtliche Ausbildungsnachweise, falls diese noch nicht als Zeiten der „berufliche Ausbildung“ im Versicherungsverlauf gekennzeichnet sind
-
Schulnachweise ab 17. Lebensjahr mit oder ohne Abschluss im In- oder Ausland, falls diese Zeiten noch nicht gespeichert sind
-
Nachweise über Zeitraum und ggf. Abschluss einer Fortbildung sowie Nachweise der Behörde, die diese Qualifizierung finanziert hat
-
Bitte machen Sie Angaben, in welchen Zeiträumen Sie seit 01.01.1995 bei welcher Krankenkasse versichert waren
-
Ihre Krankenversichertenkarte, falls Sie gesetzlich krankenversichert sind
Hinweise:
Bitte bringen Sie bei ausländischen Unterlagen auch Übersetzungen mit – falls vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass der Beginn Ihrer Altersrente auch vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängig ist. Vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin.
Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie rechts oben im roten Kästchen.
Eine Vorsprache ohne vorherige Terminabsprache ist nicht möglich.
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
Susanne
Behrens
Rentenangelegenheiten
2.12 Rentenstelle/ Versicherungsamt
Freitext
Eine Vorsprache bei der Rentenstelle der Stadt Soest ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den Nummern 02921/103-2151 oder 02921/103-2152 sowie per E-Mail s.behrens@soest.de oder k.esken@soest.de möglich.
- Telefon
- 02921 103-2151
- Fax
- 02921 103-82151
- s.behrens@soest.de
Kathrin
Esken
Rentenangelegenheiten
2.12 Rentenstelle/ Versicherungsamt
Freitext
Eine Vorsprache bei der Rentenstelle der Stadt Soest ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den Nummern 02921/103-2151 oder 02921/103-2152 sowie per E-Mail s.behrens@soest.de oder k.esken@soest.de möglich.
- Telefon
- 02921 103-2152
- Fax
- 02921 103-82152
- k.esken@soest.de
Susanne
Behrens
Rentenangelegenheiten
2.12 Rentenstelle/ Versicherungsamt
Freitext
Eine Vorsprache bei der Rentenstelle der Stadt Soest ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den Nummern 02921/103-2151 oder 02921/103-2152 sowie per E-Mail s.behrens@soest.de oder k.esken@soest.de möglich.
- Telefon
- 02921 103-2151
- Fax
- 02921 103-82151
- s.behrens@soest.de
Kathrin
Esken
Rentenangelegenheiten
2.12 Rentenstelle/ Versicherungsamt
Freitext
Eine Vorsprache bei der Rentenstelle der Stadt Soest ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den Nummern 02921/103-2151 oder 02921/103-2152 sowie per E-Mail s.behrens@soest.de oder k.esken@soest.de möglich.
- Telefon
- 02921 103-2152
- Fax
- 02921 103-82152
- k.esken@soest.de
Rentenangelegenheiten - Altersrente
Für einen Antrag auf Altersrente sind erforderlich:
-
Familienbuch oder Geburts-/Heiratsurkunde mit Geburtsurkunden der Kinder
-
Personalausweis oder (Reise-)Pass
-
ggf. Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
-
IBAN-Nr. Ihres Giro-Kontos
-
ggf. Vollmacht oder „Betreuer“-Urkunde
-
ggf. Schwerbehindertenausweis
-
Unterlagen der „Deutsche Rentenversicherung“, insbesondere Ihre letzte „Rentenauskunft-Kein Rentenbescheid“
-
Nachweise über Sozialleistungen, Renten oder Pensionen, die gezahlt werden oder zu erwarten sind
-
Sämtliche Ausbildungsnachweise, falls diese noch nicht als Zeiten der „berufliche Ausbildung“ im Versicherungsverlauf gekennzeichnet sind
-
Schulnachweise ab 17. Lebensjahr mit oder ohne Abschluss im In- oder Ausland, falls diese Zeiten noch nicht gespeichert sind
-
Nachweise über Zeitraum und ggf. Abschluss einer Fortbildung sowie Nachweise der Behörde, die diese Qualifizierung finanziert hat
-
Bitte machen Sie Angaben, in welchen Zeiträumen Sie seit 01.01.1995 bei welcher Krankenkasse versichert waren
-
Ihre Krankenversichertenkarte, falls Sie gesetzlich krankenversichert sind
Hinweise:
Bitte bringen Sie bei ausländischen Unterlagen auch Übersetzungen mit – falls vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass der Beginn Ihrer Altersrente auch vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängig ist. Vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin.
Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie rechts oben im roten Kästchen.
Eine Vorsprache ohne vorherige Terminabsprache ist nicht möglich.
Ihre Ansprechpersonen
Rathaus I - Zutritt über Haupteingang (nicht BürgerBüro)
Am Vreithof 8
59494
Soest
Eine Vorsprache bei der Rentenstelle der Stadt Soest ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den Nummern 02921/103-2151 oder 02921/103-2152 sowie per E-Mail s.behrens@soest.de oder k.esken@soest.de möglich.
Rathaus I - Zutritt über Haupteingang (nicht BürgerBüro)
Am Vreithof 8
59494
Soest
Eine Vorsprache bei der Rentenstelle der Stadt Soest ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den Nummern 02921/103-2151 oder 02921/103-2152 sowie per E-Mail s.behrens@soest.de oder k.esken@soest.de möglich.