Wenn Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Die Erlaubnis nach § 34 Abs. 1 GewO ist an eine bestimmte Person (Antragsteller) gebunden.
Hinweis: Die Stadt Soest ist für Sie zuständig, sofern Ihr Wohn- bzw. Firmensitz im Stadtgebiet Soest liegt.
§ 34 Abs. 1 GewO
Pfandleiherverordnung
Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben - siehe Downloadbereich unten)
Personalausweis (oder Nationalpass mit Meldebescheinigung)
Führungszeugnis (Belegart 0", zu beantragen beim Bürgerbüro der Stadt Soest)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9", zu beantragen beim Bürgerbüro der Stadt Soest)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben; für Soest: Stadt Soest, Abteilung Finanzen, Windmühlenweg 21)
Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben; für Soest: Finanzamt Soest, Heinsbergplatz 13)
Ausländische Staatsangehörige
Mit Ausnahme von EU-Angehörigen benötigen Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person oder als Stellvertreter einer natürlichen Person zur Ausübung einer vergleichbaren, unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis und Bescheinigung des Insolvenzgerichts (derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der Gewerbetreibende, beziehungsweise der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte; für Soest: Amtsgericht Soest, Nöttenstraße 28)
Nachweis der erforderlichen Mittel oder entsprechender Sicherheiten (es müssen mindestens für die ersten 6 Monate des Gewerbebetriebes die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden. Hierbei ...
Aktueller Handels- bzw. Vereinsregisterauszug (nur bei juristischen Personen)
Antrag durch eine juristische Person Stellen Sie den Antrag als juristische Person (GmbH, AG, e. V. etc.), so sind die o. g. Unterlagen sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (z. B. Geschäftsführer) bei der Antragstellung vorzulegen.
Die Gebühr für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 Abs. 1 GewO beträgt zwischen 100,00 und 1.000,00 . Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13,00 .
Ein Antrag ist auch dann gebührenpflichtig, wenn Sie ihn zurücknehmen, sofern bereits mit der Bearbeitung begonnen wurde. Falls der Antrag abgelehnt werden sollte, fällt ebenfalls eine Gebühr an. Sie beträgt dann 75 Prozent der Gebühr, die für eine Erlaubnis fällig gewesen wäre.
Pfandleihgewerbe
Wenn Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Die Erlaubnis nach § 34 Abs. 1 GewO ist an eine bestimmte Person (Antragsteller) gebunden.
Hinweis: Die Stadt Soest ist für Sie zuständig, sofern Ihr Wohn- bzw. Firmensitz im Stadtgebiet Soest liegt.
Die Gebühr für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 Abs. 1 GewO beträgt zwischen 100,00 und 1.000,00 €. Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13,00 €.
Ein Antrag ist auch dann gebührenpflichtig, wenn Sie ihn zurücknehmen, sofern bereits mit der Bearbeitung begonnen wurde. Falls der Antrag abgelehnt werden sollte, fällt ebenfalls eine Gebühr an. Sie beträgt dann 75 Prozent der Gebühr, die für eine Erlaubnis fällig gewesen wäre.
Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben - siehe Downloadbereich unten)
Personalausweis (oder Nationalpass mit Meldebescheinigung)
Führungszeugnis („Belegart 0", zu beantragen beim Bürgerbüro der Stadt Soest)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister („Belegart 9", zu beantragen beim Bürgerbüro der Stadt Soest)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben; für Soest: Stadt Soest, Abteilung Finanzen, Windmühlenweg 21)
Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben; für Soest: Finanzamt Soest, Heinsbergplatz 13)
Ausländische Staatsangehörige
Mit Ausnahme von EU-Angehörigen benötigen Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person oder als Stellvertreter einer natürlichen Person zur Ausübung einer vergleichbaren, unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis und Bescheinigung des Insolvenzgerichts (derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der Gewerbetreibende, beziehungsweise der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte; für Soest: Amtsgericht Soest, Nöttenstraße 28)
Nachweis der erforderlichen Mittel oder entsprechender Sicherheiten (es müssen mindestens für die ersten 6 Monate des Gewerbebetriebes die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden. Hierbei ...
Aktueller Handels- bzw. Vereinsregisterauszug (nur bei juristischen Personen)
Antrag durch eine juristische Person Stellen Sie den Antrag als juristische Person (GmbH, AG, e. V. etc.), so sind die o. g. Unterlagen sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (z. B. Geschäftsführer) bei der Antragstellung vorzulegen.
§ 34 Abs. 1 GewO
Pfandleiherverordnung