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Gaststättenerlaubnis

Um eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen zu können, wird eine Gaststättenkonzession (früher Kruggerechtigkeit) benötigt.

Die Konzession ist eine Personalkonzession und mithin von den persönlichen Voraussetzungen abhängig.

Bitte benutzen Sie diese E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme: gewerbe(at)soest.de.

Gaststättenerlaubnis, Schankerlaubnis
Schankerlaubnis

Ihre Ansprechperson

c.berghoff@soest.de 02921 103-2113

Rathaus I - Domplatz
Domplatz 1
59494 Soest

Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:00 - 12:30

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr