Um eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen zu können, wird eine Gaststättenkonzession (früher Kruggerechtigkeit) benötigt.
Die Konzession ist eine Personalkonzession und mithin von den persönlichen Voraussetzungen abhängig.
Bitte benutzen Sie diese E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme: gewerbe(at)soest.de.
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Gaststättenerlaubnis
Um eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen zu können, wird eine Gaststättenkonzession (früher Kruggerechtigkeit) benötigt.
Die Konzession ist eine Personalkonzession und mithin von den persönlichen Voraussetzungen abhängig.
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