Der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) werden für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Soweit sie nicht hauptamtlich sind, sind sie zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen. Vor der Ernennung des Wehrführers und seiner Stellvertreter ist die Wehr anzuhören.
Der Wehrführer und seine Stellvertreter müssen für ihr Amt persönlich und fachlich geeignet sein. Sie haben ihr Amt, sofern eine Vertretung nicht möglich ist, so lange weiterzuführen, bis ein Nachfolger bestellt ist
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleitung und den Katastrophenschutz (BHKG)
- Anschrift
- 001 Florianweg 13 59494 Soest
Christoph
Blume
Leiter der Freiwilligen Feuerwehr
_keine
- Anschrift
- 001 Florianweg 13 59494 Soest
- Telefon
- 02921/ 103 - 7000
- c.blume@soest.de
Thorsten
Krabbe
1. Stellv. Leiter der Freiwilligen Feuerwehr
_keine
- Anschrift
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- Telefon
- 02921/ 103 - 7000
- t.krabbe@soest.de
Jan Marc
Colmsee
2. Stellv. Leiter der Freiwilligen Feuerwehr
_keine
- Anschrift
- 001 Florianweg 13 59494 Soest
- Telefon
- 02921/ 103 - 7000
- j.colmsee@soest.de
Freiwillige Feuerwehr - Leitung
Der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) werden für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Soweit sie nicht hauptamtlich sind, sind sie zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen. Vor der Ernennung des Wehrführers und seiner Stellvertreter ist die Wehr anzuhören.
Der Wehrführer und seine Stellvertreter müssen für ihr Amt persönlich und fachlich geeignet sein. Sie haben ihr Amt, sofern eine Vertretung nicht möglich ist, so lange weiterzuführen, bis ein Nachfolger bestellt ist
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleitung und den Katastrophenschutz (BHKG)
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Feuerwache
Florianweg 13
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Soest
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