Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, z.B. Karussells und Zelte. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als Fliegende Bauten.
Die Stadt Soest ist als Sondergenehmigungsbehörde bestimmt worden.
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, z.B. Karussells und Zelte. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als Fliegende Bauten.
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Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, z.B. Karussells und Zelte. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als Fliegende Bauten.
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Philipp
Weinkopf
Bezirk 1
Arbeitsgruppe Bauordnung
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- p.weinkopf@soest.de
- Anschrift
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Ivonne
Barth
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Philipp
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Fliegende Bauten
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, z.B. Karussells und Zelte. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als Fliegende Bauten.
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Windmühlenweg 21
59494
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