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Fliegende Bauten

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, z.B. Karussells und Zelte. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als Fliegende Bauten.

Die Stadt Soest ist als Sondergenehmigungsbehörde bestimmt worden.

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Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr