Wenn Sie an öffentlichen Seen oder Gewässern angeln wollen, brauchen Sie einen gültigen Fischereischein. Dieser kann Ihnen nach bestandener Fischerprüfung durch das Bürger Büro der Stadt Soest ausgestellt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und das Bestehen der Fischerprüfung anhand des Zeugnisses nachweisen können.
Der Fischereischein kann für ein Kalenderjahr oder für fünf Kalenderjahre ausgestellt werden.
Jugendfischereischein:
Für Jugendliche, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein für ein Jahr ausgestellt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Angeln in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
Bei Neuausstellung
- ein biometrisches Passbild
- das Fischerprüfungszeugnis
- Personalausweis oder Reisepass
- Einverständnis der Eltern (bei Jugendfischereischein)
Bei Verlängerung
- den zu verlängernden Fischereischein
- Personalausweis oder Reisepass
8,00 Jugendfischereischein
16,00 Jahresfischereischein
48,00 Fünfjahresfischereischein
Wenn Sie an öffentlichen Seen oder Gewässern angeln wollen, brauchen Sie einen gültigen Fischereischein. Dieser kann Ihnen nach bestandener Fischerprüfung durch das Bürger Büro der Stadt Soest ausgestellt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und das Bestehen der Fischerprüfung anhand des Zeugnisses nachweisen können.
Der Fischereischein kann für ein Kalenderjahr oder für fünf Kalenderjahre ausgestellt werden.
Jugendfischereischein:
Für Jugendliche, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein für ein Jahr ausgestellt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Angeln in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
Bei Neuausstellung
- ein biometrisches Passbild
- das Fischerprüfungszeugnis
- Personalausweis oder Reisepass
- Einverständnis der Eltern (bei Jugendfischereischein)
Bei Verlängerung
- den zu verlängernden Fischereischein
- Personalausweis oder Reisepass
8,00 Jugendfischereischein
16,00 Jahresfischereischein
48,00 Fünfjahresfischereischein
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
Team des Bürger Büros
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
Team des Bürger Büros
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
Fischereischeine
Wenn Sie an öffentlichen Seen oder Gewässern angeln wollen, brauchen Sie einen gültigen Fischereischein. Dieser kann Ihnen nach bestandener Fischerprüfung durch das Bürger Büro der Stadt Soest ausgestellt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und das Bestehen der Fischerprüfung anhand des Zeugnisses nachweisen können.
Der Fischereischein kann für ein Kalenderjahr oder für fünf Kalenderjahre ausgestellt werden.
Jugendfischereischein:
Für Jugendliche, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein für ein Jahr ausgestellt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Angeln in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
8,00 € Jugendfischereischein
16,00 € Jahresfischereischein
48,00 € Fünfjahresfischereischein
Bei Neuausstellung
- ein biometrisches Passbild
- das Fischerprüfungszeugnis
- Personalausweis oder Reisepass
- Einverständnis der Eltern (bei Jugendfischereischein)
Bei Verlängerung
- den zu verlängernden Fischereischein
- Personalausweis oder Reisepass