Bereits im Jahr 1960 hat der Rat der Stadt Soest eine Satzung über die Stiftung und Verleihung eines Ehrenringes der Stadt Soest erlassen. Der Rat stiftet den Ehrenring der Stadt Soest in Anerkennung von Verdiensten, die sich Personen um das Wohl und Ansehen der Stadt Soest erworben habe.
Er kann vom Rat weiterhin verliehen werden an
- Personen, die sich für die Stadt Soest auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, kulturellen, heimatstädtischem und sportlichem Gebiet besonders verdient gemacht haben,
- leitende Gemeindebeamte, die nach Ablauf einer Amtsperiode wiedergewählt werden.
Bereits im Jahr 1960 hat der Rat der Stadt Soest eine Satzung über die Stiftung und Verleihung eines Ehrenringes der Stadt Soest erlassen. Der Rat stiftet den Ehrenring der Stadt Soest in Anerkennung von Verdiensten, die sich Personen um das Wohl und Ansehen der Stadt Soest erworben habe.
Er kann vom Rat weiterhin verliehen werden an
- Personen, die sich für die Stadt Soest auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, kulturellen, heimatstädtischem und sportlichem Gebiet besonders verdient gemacht haben,
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Ehrenring der Stadt Soest
Bereits im Jahr 1960 hat der Rat der Stadt Soest eine Satzung über die Stiftung und Verleihung eines Ehrenringes der Stadt Soest erlassen. Der Rat stiftet den Ehrenring der Stadt Soest in Anerkennung von Verdiensten, die sich Personen um das Wohl und Ansehen der Stadt Soest erworben habe.
Er kann vom Rat weiterhin verliehen werden an
- Personen, die sich für die Stadt Soest auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, kulturellen, heimatstädtischem und sportlichem Gebiet besonders verdient gemacht haben,
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