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Drehgenehmigung

Für das Anfertigen von Video-, und Fotoaufnahmen auf öffentlichen Verkehrs- und Aufenthaltsflächen im Stadtgebiet Soest ist grundsätzlich eine Dreh- bzw. Fotogenehmigung erforderlich. Die Genehmigung berechtigt zu Aufnahmen innerhalb der festgelegten Örtlichkeiten. Folgende Hinweise sind zu berücksichtigen: 

1. Diese Genehmigung berechtigt zu Video-/Film/-Fernseh-/Fotoaufnahmen im Bereich der festgelegten Örtlichkeiten in der Stadt Soest. 

2. Dreharbeiten-/Fotografieren erfolgt auf eigene Gefahr. Der/die Verantwortlichen der Aufnahmen verpflichtet sich, den Staat und die Gemeinde von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus Anlass der Dreh-/Fotoarbeiten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder Dritten erhoben werden könnten. Er/Sie verpflichten sich ferner, die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die durch die Arbeiten an den zu benutzenden Straßen, einschließlich der Nebeneinrichtungen, entstehen. Die gesetzlichen Vorschriften über die Haftpflicht des Verantwortlichen bleiben unberührt. 

3. Der/die Inhaber/in der Genehmigung sowie ein Verantwortlicher vor Ort sind während der Dreh-/Fotoarbeiten ständig für die Erlaubnisbehörde oder deren Vertreter telefonisch zu erreichen. 

4. Die Dreh-/Fotoarbeiten sind so durchzuführen, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. 

5. Bei späteren Wiederholungen der Sendungen oder weiterer Verwendung des Rohmaterials hat die Angabe des Jahres, in dem die Aufnahmen entstanden sind, zu erfolgen. 

6. Die ausgegebene Drehgenehmigung ist während der Arbeiten mit sich zu führen und evtl. hierfür ausgegebene „Ausweise“ sind sichtbar am Körper zu tragen.

 

Die Beantragung einer Dreh- bzw. Fotogenehmigung kann online erfolgen. Zum entsprechenden Antrag gelangen Sie hier.

Ihre Ansprechperson

l.bruschke@soest.de 02921 103-2131

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Raum: 1.37
Domplatz 1
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Letzte Aktualisierung
04.12.2025 | 07:58 Uhr