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Brandschutzbedarfsplan

Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sieht in § 3 vor: „Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.“

 Zur Erfüllung dieser Pflichtaufgabe wird der Brandschutzbedarfsplanes (BSBP) durch die Verwaltung der Stadt Soest aufgestellt. Die Federführung liegt bei der Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten unter Beteiligung und in Zusammenarbeit mit der Leitung der Feuerwehr und den Zug- und Löschgruppenführern.

Stadt Soest
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Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr