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Bestands- und Besetzungskontrolle

Die Bestands- und Besetzungskontrolle soll die Zweckbestimmung des öffentlich-geförderten Wohnraums sicherstellen. Daher sind Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, in regelmäßigen Abständen örtlich zu überprüfen.

Hierbei soll festgestellt werden, ob die Wohnungen durch wohnberechtigte Mieter genutzt werden, nur die zulässige Kostenmiete erhoben wird, das Haus sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und ob gegebenenfalls bauliche Veränderungen vorgenommen wurden.

 

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Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr