Wenn Sie nicht sicher sind, ob und wie ein Grundstück bebaut oder ein vorhandenes Gebäude umgebaut oder umgenutzt werden kann, besteht die Möglichkeit, mit einer Bauvoranfrage diese Fragen zu klären. Die Bauvoranfrage muss nicht von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt werden.
Bitte benutzen Sie das unten angeführte Formular und ergänzen Sie es um einen aktuellen Liegenschaftsauszug (Lageplan, erhältlich gegen Gebühr beim Katasteramt des Kreises Soest), eine Beschreibung der Fragestellung und ggfls. Skizzen und Zeichnungen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob und wie ein Grundstück bebaut oder ein vorhandenes Gebäude umgebaut oder umgenutzt werden kann, besteht die Möglichkeit, mit einer Bauvoranfrage diese Fragen zu klären. Die Bauvoranfrage muss nicht von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt werden.
Bitte benutzen Sie das unten angeführte Formular und ergänzen Sie es um einen aktuellen Liegenschaftsauszug (Lageplan, erhältlich gegen Gebühr beim Katasteramt des Kreises Soest), eine Beschreibung der Fragestellung und ggfls. Skizzen und Zeichnungen.
Kirsten
Guderian
Bezirk 1
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-3405
- Fax
- 02921 103-83405
- k.guderian@soest.de
Christine
Niggemeier
Bezirk 2
Öffnungszeiten Niggemeier
Montag
08.30 - 12.00
Dienstag
08.30 - 12.00
Donnerstag
08.30 - 12.00
Freitag
08.30 - 12.00
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-3402
- Fax
- 02921 103-83402
- c.niggemeier@soest.de
Tonia
Kappelhoff
Bezirk 1
_keine
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-3416
- Fax
- 02921 103-83416
- t.kappelhoff@soest.de
Susanne
Reichelt
Bezirk 2
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-3418
- Fax
- 02921 103-83418
- s.reichelt@soest.de
Philipp
Weinkopf
Bezirk 1
Arbeitsgruppe Bauordnung
Montag
8:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
8:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-3414
- Fax
- 02921 103-83414
- p.weinkopf@soest.de
Bauvoranfragen
Wenn Sie nicht sicher sind, ob und wie ein Grundstück bebaut oder ein vorhandenes Gebäude umgebaut oder umgenutzt werden kann, besteht die Möglichkeit, mit einer Bauvoranfrage diese Fragen zu klären. Die Bauvoranfrage muss nicht von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt werden.
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Ihre Ansprechpersonen
Rathaus II
Raum: 1.08
Windmühlenweg 21
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Dienstag: | 8:00 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |
Freitag: | 8:00 - 12:30 |
Rathaus II
Raum: 1.12
Windmühlenweg 21
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08.30 - 12.00 |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 |
Freitag: | 08.30 - 12.00 |
Rathaus II
Raum: 1.08
Windmühlenweg 21
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 8:30 - 11:30 |
Dienstag: | 8:30 - 11:30 |
Mittwoch: | 8:30 - 11:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 11:30 |
Freitag: | 8:30 - 11:30 |
Rathaus II
Raum: 1.12
Windmühlenweg 21
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 8:30 - 12:30 u. 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 8:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 8:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 12:30 |
Freitag: | 8:30 - 12:30 |
Rathaus II
Raum: 1.17
Windmühlenweg 21
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 8:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 8:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |
Freitag: | 8:30 - 12:30 |