Die Bereitstellung von öffentlich gefördertem Wohnraum ist Teil des Bebauungsplanes für den Neuen Soester Norden. Neben dem Geschosswohnungsbau soll preisgünstiger sozialer Wohnraum auch im Einfamilienhaussegment entstehen. Dafür ist im ersten von zwei Bauabschnitten eine Fläche von ca. 4.615 Quadratmetern einschließlich rund 680 Quadratmetern Stellplatzfläche für die Errichtung von ca. 18 Reihenhäusern vorgesehen. Die Fläche befindet sich in einer guten Lage, sie grenzt westlich an den zentralen Grünzug.
Die planungsrechtliche Grundlage für die Flächen bildet der Bebauungsplan Nr. 178 „Baugebiet Soest Nord“, welcher am 30.06.2020 Rechtskraft erlangt hat. Planungsziel ist eine abwechslungsreiche Gestaltung mit mehreren Gebäudetypologien für die Reihenhauszeile, bei der sich ein harmonisches Gesamtbild ergibt. Ferner sind die Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW zu berücksichtigen.
Die Erschließung der Flächen erfolgt durch die Stadt Soest. Im Kaufpreis sind die Kosten dieser erstmaligen Erschließung einschließlich ihrem Endausbau mit enthalten.
Abgabestelle für Angebote ist die NRW.URBAN KE GmbH, Revierstraße 3, 44379 Dortmund. Das Auswahlverfahren läuft bis September 2021. Die Auswahl des Investors erfolgt durch das Projektteam „Neuer Soester Norden“ bestehend aus Mitarbeitern der Stadt Soest und der NRW.URBAN auf der Grundlage des eingereichten Konzeptes.
Alle interessierten Investoren werden gebeten, sich bis zum 30.04.2021 bei der NRW.URBAN unverbindlich per E-Mail (neuer-soester-norden@nrw-urban.de) zur Verfahrensteilnahme anzumelden und das Exposé der Ausschreibung anzufordern. Alle Rückfragen sollten bitte schriftlich an die o.g. E-Mail-Adresse gestellt werden. Die Fragen und Antworten werden dann allen angemeldeten Teilnehmenden zur Verfügung gestellt.