Schülerinnen und Schüler gelten in der unterrichtsfreien Zeit nicht mehr automatisch als Getestete

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Schülerinnen und Schüler gelten in der unterrichtsfreien Zeit der Weihnachtsferien nicht mehr automatisch als Getestete. Auf diese Regelung der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW macht die Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der Stadt Soest aufmerksam.

Hintergrund dieser Situation sind die Schultestungen. Während der Unterrichtszeiten nehmen Schülerinnen und Schüler mehrfach in der Woche verbindlich an Corona-Tests teil. Sie gelten in diesen Zeiträumen deshalb bis einschließlich 15 Jahren grundsätzlich als getestete Personen. Ab 16 Jahre können sie durch eine Bescheinigung der Schule belegen, dass sie noch die Schule besuchen und dementsprechend an den Testungen teilnehmen.

Da mit Beginn der Ferien die verbindlichen Schultestungen pausieren, gelten Schülerinnen und Schüler ab 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 nicht mehr als grundsätzlich getestet. Sie müssen daher bei der Benutzung von Einrichtungen oder Angeboten, für die eine 3G-Zugangsregelung besteht, einen negativen Corona-Test nachweisen.

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr