Maskenpflicht in städtischen Dienststellen gilt weiterhin - 3G nur noch in VHS, Stadtbücherei und Museen

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Ab Montag, 21. März 2022, gelten für Besucherinnen und Besucher der städtischen Dienststellen und Einrichtungen aufgrund der neuen Corona-Schutzvorgaben unterschiedliche Zugangsregeln

  • In den beiden Rathäusern gibt es keine Zugangsbeschränkungen (3G) mehr. In den Räumen gilt eine Maskenpflicht.

  • In den Räumen der Museen, der Volkshochschule und der Stadtbücherei gelten weiterhin 3G-Zugangsbeschränkungen. Die entsprechenden Nachweise werden beim Betreten kontrolliert. Außerdem gilt in den genannten Einrichtungen eine Maskenpflicht.

Darüber hinaus sollten die Bürgerinnen und Bürger für einen Besuch der Verwaltung vorab einen Termin mit der zuständigen Dienststelle oder Sachbearbeitung vereinbaren. Im Falle des Bürger Büros und des Standesamtes sind Besuche ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Dazu sollte am besten die Online-Terminvereinbarung für das Bürger Büro über die Website www.soest.de genutzt werden. Eine Anmeldung kann alternativ telefonisch oder per E-Mail geschehen.

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr