Die entsprechende Allgemeinverfügung war Anfang Dezember 2021 erlassen worden, um die erfahrungsgemäß größere Besucherfrequenz während der Vorweihnachtszeit und dem Weihnachtsmarkt mit zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen zu flankieren.
Damit gelten ab Samstag, 15. Januar 2022, bezüglich des Maskentragens in der Fußgängerzone ausschließlich die Vorgaben der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW. Dies bedeutet insbesondere, dass „im Freien in Warteschlangen, Anstellbereichen und unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen oder ähnlichen Dienstleistungsschaltern“ mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Maske zu tragen ist (§ 3 Abs. 1 Nr. 3). Auf dem Wochenmarkt wird die Wirtschaft und Marketing Soest GmbH (WMS) als Veranstalter mittels Aushängen an den Marktständen auf diese Regelung hinweisen.