„Für die Antragstellenden verkürzt sich die Wartezeit auf die Baugenehmigung in diesem Verfahren erheblich“, sagt Arbeitsgruppenleiter Peter Bettenbrock. „Und auch für unsere Mitarbeitenden ist die Sachbearbeitung einfacher und schneller geworden.“
Konkret bedeutet dies, dass zum Beispiel eine Baugenehmigung für ein normales Einfamilienhaus nach zwei bis drei Wochen fertig ist, sofern die Antragsunterlagen vollständig sind und keine außergewöhnlichen Begleitumstände bestehen. „Vor der Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens waren es etwa vier Wochen, und auch damit waren wir in Soest schon gut“, sagt Bettenbrock zur Einordnung dieser Zeitspanne.
Für diese Zeitersparnis gibt es vor allem zwei Gründe: Zum einen entfällt die Korrespondenz der Soester Bauordnung mit anderen beteiligten Behörden per Briefpost. Der Versand hin und her dauert im analogen Verfahren nämlich ein paar Tage. In der digitalen Variante werden die anderen Behörden online über den Eingang eines Bauantrags informiert, können sofort die digitalen Unterlagen einsehen und ebenfalls online eine Rückmeldung an die Bauordnung der Stadt Soest geben. Dort wird ebenfalls Zeit gespart, weil das gesamte Verfahren digital bearbeitet werden kann – was bedeutet, dass Papierunterlagen nicht mehr gescannt werden müssen. „Selbstverständlich bekommen die Antragstellenden auch die Baugenehmigung online zugestellt“, sagt Peter Bettenbrock.
Aktuell ist das Einreichen eines digitalen Bauantrags allerdings nur ein Angebot, keine Pflicht. Bis voraussichtlich Anfang 2024 können Antragstellende ihre Unterlagen auch noch in Papierform abgeben – ab dann wird voraussichtlich eine Gesetzesnovelle die digitale Form landesweit zur Pflicht machen. Diese Übergangszeit hat zur Folge, dass viele Architekten und Bauträger selber noch gar nicht auf ein digitales Verfahren umgestellt haben. Deshalb liegt die Quote der Bauanträge, die bei der Soester Bauordnung im Rathaus II digital ankommen, auch noch bei „nur“ 42 Prozent. Insbesondere auswärtige Antragsteller aus Kommunen, die selber noch analog arbeitende Bauordnungen haben, reichen noch Papierunterlagen ein.
Die Vorbereitung für das digitale Baugenehmigungsverfahren haben in der Soester Verwaltung rund ein Jahr gedauert. Das war aufgrund der Komplexität der Anforderungen durchaus ambitioniert. Beteiligt waren Lydia Tasler, Kirsten Guderian, Nicole Büttner und Philipp Weinkopf von der AG Bauordnung sowie Arbeitsgruppenleiter Lars Schober und David Dziuba von der AG Informationstechnik sowie Hilmar Seeger, Leiter der AG Organisation. Alle Beteiligten sind aber mit dem Ergebnis der Vorbereitungen sehr zufrieden und vor allem von den Vorteilen des digitalen Verfahrens bei den internen Arbeitsabläufen sehr überzeugt.
Erreichbar ist das digitale Bauantragsverfahren über die städtische Website www.soest.de in der Rubrik „Rathaus online“. Wichtiger Hinweis: Wer dieses Verfahren nutzen will, benötigt aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen ein Servicekonto.NRW sowie die elektronische ID des Personalausweises.