Bürgerbeteiligung zur 204. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan 1 „Borgelner Straße im Ortsteil Hattropholsen“

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Die Bürgerbeteiligung zur 204. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplanentwurf Nr. 1 „Borglener Straße im Ortsteil Hattropholsen“ beginnt Montag, 16. Oktober 2023. Planunterlagen mit Begründung liegen dann in der Zeit bis einschließlich 13. November 2023 im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) während der Dienststunden aus. Weiterhin sind diese Unterlagen im Internet unter www.mitdenken-soest.de einzusehen.

Das ca. 1,1 ha große Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 1 „Borgelner Straße“ im Ortsteil Hattropholsen liegt im Westen des Ortsteils Hattropholsen nördlich der Borgelner Straße. Er umfasst die Flurstücke 165 und 133 teilweise der Flur 2, Gemarkung Hattropholsen.

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes liegt ca. 4 km nordwestlich des Stadtzentrums von Soest. Er umfasst die Ortslage Hattropholsen sowie den Aufstellungsbereich des Bebauungsplanes Hattropholsen Nr. 1 „Borgelner Straße“

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Soest hatte in seiner Sitzung am 13. September 2023 die öffentliche Auslegung der 204. Änderung des Flächennutzungsplans und des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 1 „Borgelner Straße“ im Ortsteil Hattropholsen beschlossen. Bürgerinnen und Bürger können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes während der Auslegungsfrist insbesondere schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift vorbringen. Zusätzlich können Stellungnahmen auf der Internet-Seite www.mitdenken-soest.de abgegeben werden.

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr