Bürgerbeteiligung für Bebauungspläne am Sigefridwall und am Windmühlenweg

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Die Stadt Soest hat die Bürgerbeteiligungsverfahren für zwei Änderungen der städtischen Bebauungspläne gestartet. Konkret geht es um diese beiden Vorhaben:

  • Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 12 Sigefridwall: Dieser B-Plan für das Gebiet südlich des Nottebohmwegs, östlich des Sigefridwalls, nördlich des Ostenhellwegs sowie westlich der ehemaligen Trasse der westfälischen Landeseisenbahn (WLE) soll ersatzlos aufgehoben werden. Das Gebiet soll rechtlich zu einem ungeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 Baugesetzbuch geändert werden. Nach einem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 10. November 2021 liegt der Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung nun ab 17. Januar bis einschließlich 31. Januar 2022 im Foyer des Rathauses II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, während der Dienststunden aus. In dieser Zeit können sich die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich zur Plankonzeption zu äußern und diese zu erörtern.

  • 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Wohnen am Windmühlenweg“: Im Plangebiet zwischen Windmühlenweg, Zufahrt zum Rathaus II, Rathaus II und Troyesweg soll im Sinne der Nachverdichtung zusätzlicher Wohnraum entstehen. Der vorhandene Baumbestand soll entsprechend der Vorschriften der städtischen Baumschutzsatzung und soweit es die Neubebauung zulässt erhalten bleiben. Der Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung liegt ab 17. Januar bis einschließlich 31. Januar 2022 im Foyer des Rathauses II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, während der Dienststunden aus. In dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich zur Plankonzeption zu äußern und diese zu erörtern.

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr