Stadt bittet um Vorschläge für die Sportlerehrung

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Nach Corona-Pause soll in 2022 Ehrung für die Jahre 2020 und 2021 stattfinden.

Erfolgreiche Soester Sportlerinnen und Sportler werden alljährlich vom Rat der Stadt Soest durch die Verleihung einer Sportplakette geehrt. Da in 2021 pandemiebedingt keine Sportlerehrung stattfand, bittet die Abteilung Schule und Sport nun die Soester Sportvereine und Bürgerinnen und Bürger um die Meldung der besonderen sportlichen Erfolge der Jahre 2020 und 2021.

Einige Soester Sportlerinnen und Sportler, die die Voraussetzungen für die Verleihung erfüllen, wurden durch ihre Vereine bereits gemeldet.

Die Meldungen können schriftlich bis spätestens zum 15. November an die Arbeitsgruppe Schule und Sport der Stadt Soest, Postfach 22 52, 59491 Soest gerichtet werden. Per E-Mail können Vorschläge an die E-Mail-Adresse d.springer@soest.de gesandt werden.

Ein Vordruck für die Anmeldungen ist ab sofort auf der Internetseite der Stadt Soest abrufbar. Der Vordruck ist zu finden unter www.soest.de. Dort steht er unter der Rubrik „Bildung & Kultur“, Unterrubrik „Sport“. Der Vordruck kann auf Nachfrage auch zugesandt werden. Für Rückfragen steht die Ansprechpartnerin Daniela Springer von der genannten Arbeitsgruppe unter der Telefonnummer 0 29 21 / 103 – 11 45 zur Verfügung.

Die erzielten Erfolge der Sportlerinnen und Sportler sollten in geeigneter Weise belegt werden. Erfolge werden anerkannt, wenn die Sportlerinnen und Sportler die Leistungen für einen Sportverein erbracht haben, der einem Spitzenverband des Deutschen Olympischen Sportbundes angehört.

Nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Soest wird Sportlerinnen und Sportlern die Plakette für besondere Leistungen im Sport verliehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: 

Das Erreichen

  • eines 1. bis 6. Platzes bei einer, von einem Fachverband des Deutschen Sportbundes ausgeschriebenen, Deutschen Meisterschaft,

oder

  • eines 1. bis 3. Platzes bei Westdeutschen Meisterschaften oder NRWLandesmeisterschaften


oder
 

  • eines 1. Platzes bei Westfalenmeisterschaften,


​​​​​​​oder
 

  • eines 1. bis 3. Platzes bei Wettkämpfen um eine Meisterschaft, die den Deutschen Meisterschaften unmittelbar vorangehen oder bei Qualifikationswettkämpfen für die Deutsche Meisterschaft.

Schließlich werden nach Einzelfallentscheidung einer Kommission des Sportausschusses solche hervorragenden sportlichen Leistungen mit der Verleihung der Sportplakette gewürdigt, die zwar nicht unter die oben aufgeführten Kriterien fallen, jedoch einen gleichrangigen Leistungswert besitzen.

Sollten Sportlerinnen und Sportler in den vergangenen Jahren bereits geehrt worden sein, können diese grundsätzlich nur dann erneut mit der Sportplakette ausgezeichnet werden, wenn seit der letzten Ehrung mindestens zwei Jahre vergangen sind. Es werden demnach Meldungen von Sportlerinnen und Sportlern berücksichtigt, wenn diese nicht bereits in 2020 (für sportliche Leistungen in den Jahren 2019) mit der Sportplakette ausgezeichnet wurden.

Über Ausnahmen bei herausragenden Leistungen entscheidet eine Kommission des
Sportausschusses auf Antrag im Einzelfall.

Beim letzten Mal sind insgesamt 51 Sportlerinnen und Sportler mit der Plakette für ihre besonderen sportlichen Leistungen geehrt worden.
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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr