Kinderschutz

Das Jugendamt (hier konkret der Allgemeine Soziale Dienst) nimmt gem. § 8a SGB VIII den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung aktiv wahr, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls von Kindern oder Jugendlichen bekannt werden.  Diese können sich auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen. Das Gefährdungsrisiko wird im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte nach einem standardisierten Vorgehen abgeschätzt. Es wird immer zeitnah ein persönlicher Eindruck vom Kind und seinem persönlichen Umfeld gewonnen. Die Eltern werden über  die genannten Gefährdungspunkte informiert, auch das Kind wird altersgerecht dazu befragt. Anschließend erfolgt eine Situationseinschätzung, die das weitere Vorgehen beeinflusst.  Je nach Bedarf wird auch Kontakt zu anderen Institutionen wie Schule, Kindergarten oder Arzt aufgenommen.

 

Meldung einer Kindeswohlgefährdung:

Die Mitarbeiter/innen  des ASD der Stadt Soest erreichen Sie wie folgt:

Montag-Mittwoch in der Zeit von 08:30-16:00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 08:30-17:30 Uhr und freitags 08:30-12:30 unter den jeweiligen Telefonnummern oder aber bei akuter Kindeswohlgefährdung unter der Handynummer 01607545696

Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte in Fällen akuter Kindeswohlgefährdung  an die Polizeileitstelle Soest.

 

Die Mitarbeiter des ASD beraten die Familien über verschiedene Hilfsangebote wie z.B.  Hilfen zur Erziehung, Erziehungsberatungsstellen und Hilfen im Haushalt bis hin zur Schutzunterbringung von Kindern und Jugendlichen (s.a. Inobhutnahme). Bei fehlender Mitwirkung der Eltern wird das Familiengericht benachrichtigt.

Wenn Sie Rat, Unterstützung und Hilfe brauchen, wenn Sie sich Sorgen machen, ob das Wohl eines Kindes/ eines Jugendlichen bedroht ist (z.B. durch körperliche oder seelische Gewalt, Vernachlässigung) oder wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie sich verhalten sollen: Warten Sie bitte nicht ab, sondern lassen Sie sich beraten! Die Beratung kann anonym erfolgen. 

Jede Mitteilung auf Kindeswohlgefährdung, egal ob schriftlich oder mündlich, wird an die zuständigen Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst weitergeleitet und bearbeitet.  

Kinder und Jugendliche können sich auch selbst an das Jugendamt wenden!

Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII

Gem. § 42 SGB VIII ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder Jugendlichen in Obhut zu nehmen, wenn: 

- das Kind oder der Jugendliche um Inobhutnahme bittet

- eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen eine Inobhutnahme erfordert, und die Eltern/ Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Auch ein ausländisches Kind bzw. ein ausländischer Jugendlicher, der unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personen- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten, ist in Obhut zu nehmen (s.a. unbegleitete Minderjährige)

 

Die Inobhutnahme ist als kurzzeitige Maßnahme zur Krisenintervention oder Gefahrenabwehr zu verstehen. Im Rahmen der Inobhutnahme ist das Jugendamt berechtigt, alle Rechtshandlungen durchzuführen, die für das Wohl des Kindes/ des Jugendlichen notwendig sind. Zudem stellt das Jugendamt den Lebensunterhalt sicher. 

Während der Inobhutnahme muss das Jugendamt unverzüglich die Eltern/ Personensorgeberechtigten des Kindes/des Jugendlichen über die Inobhutnahme informieren und mit ihnen das Gefährdungsrisiko abschätzen. Zudem muss es mit dem Kind/ dem Jugendlichen die Situation, die zur Inobhutnahme geführt hat, klären und Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzeigen. 

„Personen, die beruflich in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen

(z.B.  Ärzte, Hebammen, Personal in Schulen, Erzieher/innen, Schulbusfahrer/innen, Psychologen/innen, Trainer/innen in Sportvereinen u.v.m. ) haben einen Anspruch auf eine anonyme Fachberatung bei der Einschätzung

einer Kindeswohlgefährdung.

 

 

Wenn diese Personen eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen oder die Vermutung haben, dass das geistige, seelische oder körperliche Wohl eines Kindes/ Jugendlichen gefährdet ist, haben sie  einen Anspruch auf Beratung durch eine erfahrene Fachkraft.

Die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung kann im Einzelfall sehr komplex und schwierig sein. Es bedarf des Fachwissens, um zu einer Situationseinschätzung und daraus folgenden Handlungsschritte zu gelangen.  Hierbei kann Sie die erfahrene Fachkraft unterstützen. Die Situation wird hierbei anonymisiert, d.h. ohne Namensnennung des betr. Kindes/ Jugendlichen besprochen. (Die Fachberatung ist ausdrücklich vom Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes getrennt und dient ausschließlich der Beratung.

 

Was  sind „gewichtige“ Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung? Nachfolgend finden sie einige Anhaltspunkte welche auf eine mögliche Gefährdung hinweisen können. Sie dienen lediglich einer ersten Orientierung, sind keine abschließende Auflistung und erfassen nicht alle denkbaren Gefährdungssituationen:

 

  1. Äußeres Erscheinungsbild des Kindes/Jugendlichen: Mangelhafte Hygiene, Anzeichen von Verletzungen, nicht witterungsgemäße Kleidung, Mangel- oder Fehlernährung, mangelnde medizinische Versorgung
  2. Verhalten des Kindes/Jugendlichen: depressive Stimmung, Aggressivität, auffallende Zurückgezogenheit, Teilnahmslosigkeit, distanzloses Verhalten, autoaggressives Verhalten
  3. Verhalten der Erziehungspersonen: Suchtverhalten, Verletzung der Aufsichtspflicht, nicht kindgerechte Kommunikation mit dem Kind, elterliche Gewalt untereinander, physische Gewalt gegenüber dem Kind, fehlende verlässliche und kindgerechte Tagesstruktur, Verweigerung notwendiger medizinischer Untersuchungen und Behandlungen, Dulden inadäquaten Verhaltens  anderer im Lebensraum des Kindes
  4.  Persönliche Situation der Eltern: chronische Erkrankungen, Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen, eigene Gewalterfahrungen
  5. Wohnsituation: Obdachlosigkeit, desolate, gesundheitsgefährdende Wohn- und Wohnungsbedingungen, nicht kindgerechte Einrichtung
  6. Familiäre Situation: Isolation der Familie, Verschuldung, Belastungen aus dem Arbeitsleben/Arbeitslosigkeit

 

  • „Gewichtige Anhaltspunkte“ deuten auf eine dauerhaft und massiv schädigende Situation hin und sind zu unterscheidenvon einer unzulänglichen Versorgungs- und Erziehungssituation

 

Ansprechpersonen:

Frau Dannhausen

Herr Holt 

Team Nord

Ihre Ansprechpersonen

Frau Engleder

Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Nord

k.engleder(at)soest.de02921 103-2329AdresseÖffnungszeiten
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Montag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 16.00
Dienstag:08.30 - 12.30
Mittwoch:ganztägig geschlossen
Donnerstag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag:08.30 - 12.30

und nach Terminabsprache

Frau Kampert

Allgemeiner Sozialer Dienst- Team Nord

m.kampert(at)soest.de02921 103-2321AdresseÖffnungszeiten
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Am Vreithof 8
59494 Soest
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Donnerstag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag:08.30 - 12.30

und nach Terminabsprache

Frau Kremer

Allgemeiner Sozialer Dienst- Team Nord & Koordination Netzwerk Kinderschutz

s.kremer(at)soest.de02921 103-2339AdresseÖffnungszeiten
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Freitag:08.30 - 12.30

und nach Terminabsprache

Frau Schäfer

Allgemeiner Sozialer Dienst- Team Nord

a.schaefer(at)soest.de02921-1032333AdresseÖffnungszeiten
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Freitag:08.30 - 12.30

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Frau Näffgen

Allgemeiner Sozialer Dienst- Team Nord

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Mittwoch:08:30-13:00
Donnerstag:09:00-12:30, 14:00-17:30

Frau Gerken

Allgemeiner Sozialer Dienst-Team Nord

l.gerken(at)soest.de02921-1032334AdresseÖffnungszeiten
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Donnerstag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag:08.30 - 12.30

Team Süd

Ihre Ansprechpersonen

Frau Fitzek

Allgemeiner Sozialer Dienst- Team Süd

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und nach Terminabsprache

Frau Fuchs

Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Süd

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Freitag:08.30 - 12.30

und nach Terminabsprache

Frau Grote

Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Süd

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Mittwoch:ganztägig geschlossen
Donnerstag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag:08.30 - 12.30

und nach Terminabsprache

Frau Keber

Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Süd

k.keber(at)soest.de02921 103-2343AdresseÖffnungszeiten
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Donnerstag:8:30 - 12:30, 14:00 - 16:00

Herr Kleinen

Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Süd

c.kleinen(at)soest.de02921 103-2323AdresseÖffnungszeiten
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Freitag:08.30 - 12.30

und nach Terminabsprache

Frau Litzenberger

Allgemeiner Sozialer Dienst - Team Süd

j.litzenberger(at)soest.de02921 103-2331AdresseÖffnungszeiten
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59494 Soest
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Montag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 16.00
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Donnerstag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag:08.30 - 12.30

und nach Terminabsprache

Frau Wördenweber

Allgemeiner Sozialer Dienst- Team Süd

a.woerdenweber(at)soest.de02921-1032347AdresseÖffnungszeiten
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Raum: 4.20
Am Vreithof 8
59494 Soest
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Dienstag:08.30 - 12.30
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Freitag:08.30 - 12.30

und nach Terminabsprache

Stadt Soest
Am Vreithof 8
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Telefon:  02921 / 103-0
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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr