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einfache Melderegisterauskünfte
Privatpersonen, Institutionen, Rechtsanwälte und Firmen können unter Bekanntgabe von Vor-, Familienname, der alten Adresse oder des Geburtsdatums Auskunft über die neue Adresse einer Person erhalten.
Die anfragende Person hat mitzuteilen, ob die Daten zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Des Weiteren ist zu versichern, dass die Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden.
Privatpersonen können ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von Parteien und Adressbuchverlagen, sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren lassen. Informationen finden Sie auf der letzten Seite des Anmeldeformulars. Wir informieren Sie darüber gern persönlich.
Einfache Melderegisterauskünfte können Sie auch online über unser Bürgerportal Rathaus online erhalten.
Die Auskunftserteilung ist nur über Personen und Anschriften möglich die im Stadtgebiet Soest wohnhaft bzw. verzeichnet sind!
Kosten
11,00 €
Rechtsgrundlagen
§ 44 Bundesmeldegesetz
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Team des Bürger Büros
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