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Wahlen
Wahlrecht wahlamt
Wahlen sind wesentliche Merkmale und Bestandteile jeder Demokratie. Entsprechend heißt es im Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes: " Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt."
Die Kandidaten werden in allgemeinen, freien, gleichen und unmittelbaren Wahlen gewählt.
Aufgrund des föderativen Aufbaues unseres Landes und der Zugehörigkeit zur Europäischen Union finden in Deutschland Bundestags-, Landtags-, Europa- und Kommunalwahlen statt.
Allgemeine Informationen zu den Wahlen und den Wahlterminen finden Sie auch hier.